Doch betroffene Anleger sollten die Hoffnung nicht aufgeben. Obwohl die begründete Gefahr hoher Verluste besteht, könnte es für sie eventuell noch einen Ausweg geben: Ein im Bank- und Kapitalmarktrecht versierter Rechtsanwalt kann Beteiligungen auf mögliche Schadensersatzansprüche rechtlich überprüfen. Diese Ansprüche können aufgrund verschiedener Gegebenheiten begründet sein.
Unter Umständen wurden potenzielle Anleger im Rahmen der Anlageberatung nicht umfassend genug auf die Risiken im Zusammenhang mit ihrer Investition hingewiesen. Zudem muss eine Anlage in jeden Fall dem Anlegerprofil entsprechen. Konkret bedeutet dies, dass für einen Anleger, der ausdrücklich in eine sichere Altersvorsorge investieren möchte, die Beteiligung an einem geschlossenen Containerfonds sicher nicht die richtige Kapitalanlage ist, da hier das Risiko des Totalverlusts besteht. Die Maßstäbe an eine anleger- und objektgerechte Beratung sind in solch einem Fall nicht erfüllt.
Darüber hinaus hätten die Anleger auch über die Rückvergütungen, die die beratende Bank für die Vermittlung der Anteile erhält, aufgeklärt werden müssen. Denn diese sogenannten Kick-Backs können großen Einfluss auf die Kaufentscheidung haben, da sie einen Hinweis darauf geben, ob sich die Bank möglicherweise in einem Konflikt zwischen ihren eigenen Interessen und den Wünschen des Kunden befindet. Auch hier ist die Rechtsprechung eindeutig und anlegerfreundlich, auch wenn natürlich immer der Einzelfall geprüft werden muss.
http://www.grprainer.com/Kapitalmarktrecht.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.