Während des Verfahrens habe der Arbeitnehmer dem Gericht eine Doktorarbeit und eine entsprechende Promotionsurkunde vorlegen können. Zudem war der Titel zuvor auch in den Personalausweis eingetragen worden. Dem Gericht machte der Kläger klar, dass er bei seiner Promotionsarbeit nicht betrogen und den Titel auch keinesfalls gekauft habe. In seinen Gründen folgte das Gericht den Ausführungen des Klägers. Es sah keine Anzeichen für eine arglistige Täuschung seitens des Arbeitsnehmers bei seiner Einstellung oder im Laufe des Arbeitsverhältnisses.
Das Unternehmen habe nicht überzeugend darlegen können, dass der Kläger bewusst falsche Tatsachen behauptete. Zudem sei nicht ersichtlich, dass der Doktortitel ausschlaggebend für die Einstellung als Diplom-Kaufmann gewesen ist. Hinzu kommt, dass dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Bewerbung und Anstellung eine gültige Promotionsurkunde vorgelegen habe. All diese Gründe sprechen dafür, dass die fristlose Kündigung des Klägers wegen des Verlustes des Doktortitels nicht gerechtfertigt sei.
Die Wirksamkeit einer Kündigung kann von vielen Faktoren abhängig sein. Neben der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften müssen Arbeitgeber auch einen Kündigungsgrund vorweisen, der die Entlassung rechtfertigt. Ratsam ist es, dass Arbeitgeber Kündigungserklärungen von einem im Arbeitsrecht tätigen Anwalt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen.
Ebenso sollten Arbeitnehmer rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen, wenn sie sich einer ungerechtfertigten Kündigung ausgesetzt sehen. In diesem Fall ist schnelles Handeln geboten, da im Arbeitsrecht kurze Fristen laufen. So muss beispielsweise innerhalb von drei Wochen nach der Kündigungserklärung Klage einreichen.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht-Kuendigung.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
Deutschland
E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.