Insolvenz kann jeden treffen. Dafür gibt es genügend alltägliche Risiken wie Tod, Scheidung, Unglück, Krankheit, Arbeitslosigkeit, Banken, etc. Zu den finanziellen Problemen kommt noch die Abqualifizierung durch das persönliche Umfeld und die am Arbeitsplatz. Banken kündigen die Konten und Arbeitgeber beschäftigen sich ungern mit Lohnpfändungen. Will man diesem Teufelskreis entkommen, muss man sich in Deutschland einer "Wohlverhaltensphase" unterwerfen. Diese kann bis zu 6 Jahre dauern und endet mit der Restschuldbefreiung. Alle Beträge, die in dieser Zeit über der Pfändungsgrenze liegen, werden an die Gläubiger weitergeleitet.
Andere Länder sind eher von dem Gedanken geleitet, einen Sch uldner so schnell wie möglich wieder arbeitsfähig und damit steuerfähig zu machen. Damit werden auch die Sozialkassen entlastet. Zu diesen Ländern gehört insbesondere England. Deshalb ist das englische Insolvenzrecht schnell, unbürokratisch und garantiert eine weitreichende Befreiung von der Restschuld. Eine Restschuldbefreiung kann bei ordentlicher Abwicklung in England bereits nach 12 Monaten erfolgen.
Im Rahmen der Freizügigkeit in der EU können natürlich auch deutsche Bürger davon Gebrauch machen und das Verfahren persönlich einleiten. Die Auflagen der englischen Insolvenzordnung sind durchaus erfüllbar. Allerdings sollten das nur diejenigen selbst versuchen, die ausreichende Kenntnisse im englischen Recht und im Amtsenglisch besitzen. Ansonsten gibt es Kanzleien, die auf Restschuldbefreiung in England spezialisiert sind, wie z.B. Ambassador Europe. Deren besonderer Service ist die deutsche Beg leitung bis zur erfolgreichen Restschuldbefreiung in der Regel nach 12 Monaten.
Ambassador Europe Ltd
Martin Wagner
Office London 152-160 City Road 152
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Großbritannien
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Telefon: +44 20 3355 3662
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