Änderungen im Überblick
Neu aufgenommen wurde neben einem Verbandspäckchen DIN 13151 in Kindergröße /g cm x 8 cm) und zwei einzeln verpackten Feuchttüchern zur Reinigung der Haut auch ein aus insgesamt 14 Teilen bestehendes Pflasterset. Dieses soll vier Wundschnellverbände DIN 13019 in der Größe 10 cm x 6 cm, zwei Fingerkuppenverbände, zwei Fingerverbände in der Größe 12 cm x 2 cm, zwei Pflasterstreifen in der Größe 1,9 cm x 7,2 cm und vier Pflasterstrips mit einer Größe von 2,5 cm x 7,2 cm enthalten. Aus den Kfz-Verbandskästen gestrichen wurden hingegen ein Verbandspäckchen mittlerer Größe, ein Verbandstuch BR und vier Wundschnellverbände. Darüber hinaus werden Mullbinden nicht länger als Alternative für Fixierbinden verwendet. 
Bedeutung für den Alltag
Zwar gilt die veränderte Norm für Verbandskästen bereits seit dem 01. Januar 2014, in der StZVO ist sie bislang aber nicht aufgeführt. Aus diesem Grund stellt sie de   rzeit auch keine endgültige Verpflichtung für Autofahrer dar - alte Verbandskästen dürfen vorerst bis zum Erreichen ihres Verfallsdatums weiter genutzt werden. Im Sinne von § 35h IV StZVO müssen sie allerdings den Zweck der Erste-Hilfe-Leistung in ausreichendem Maße erfüllen. Autofahrer sollten sich rechtzeitig darüber informieren, wann die veränderte Regelung in die StZVO aufgenommen wird und eine verpflichtende Wirkung entfaltet.
Neben KfZ Verbandskästen gibt es weitere Spezialausführungen, beispielsweise für die Nahrungsmittelindustrie oder generelle Betriebs-Verbandskästen. Ob zukünftig auch hier Anpassungen vorgenommen werden, wird sich zeigen.
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