Strategie des Fonds war, über Schiffsgesellschaften Schiffe möglichst günstig einzukaufen und mittelfristig gewinnbringend wieder zu verkaufen. Der Plan geht offenbar nicht auf. Anleger müssen mit hohen finanziellen Verlusten rechnen.
Um den Schaden abzuwenden, können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können. Diese können zum Beispiel aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.
Zu einer anleger- und objektgerechten Beratung gehört eine umfassende Risikoaufklärung. Denn mit den Fondsanteilen erwerben die Anleger unternehmerische Beteiligungen, die naturgemäß nicht nur Rendite-Chancen bieten, sondern auch Risiken bergen, die zum Totalverlust des investierten Geldes führen können. Erfahrungsgemäß wurden diese Risiken gerade bei der Vermittlung von Schiffsfond s häufig verschwiegen. Stattdessen wurden sie als sehr sichere Kapitalanlage empfohlen.
Darüber hinaus hätte die Bank auch die Vermittlungsprovisionen gegenüber ihren Kunden offenlegen müssen. Nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können diese so genannten Kick-Back-Zahlungen das Provisionsinteresse der Banken darlegen, so dass es bei Kenntnis dieser Rückvergütungen möglicherweise erst gar nicht zur Zeichnung der Fondsanteile gekommen wäre. Das Verschweigen dieser Kick-Backs kann Schadensersatzansprüche ebenso begründen wie eine unzureichende Risikoaufklärung.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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