Mittwoch, 8. April 2015

Reihengaragen: Kostenfalle Solaranlage

Reihengaragen: Kostenfalle Solaranlage Wer mit www.Garagenrampe.de seine großen Reihengaragen oder Garagenhöfe baut, hat einiges zu bedenken, wenn in eine Solaranlage oder Photovoltaikanlage investiert werden soll, um auf den Garagendächern Strom zu erzeugen und in das Verbundnetz einzuspeisen. Wenn es zweierlei Eigentümer gibt, kann es zu kostenträchtigen Konflikten kommen. Im Idealfall wurde die Reihengaragenanlage neu gebaut. Dreißig bis fünfzig Jahre Nutzungsdauer sind eine realistische Perspektive für den Garageneigentümer. Viele Solaranlagen werden auf eine vertragliche Laufzeit von 20 Jahren kalkuliert, weil die technische Nutzungsdauer der Photovoltaikpanele gen auso zeitlich begrenzt ist wie die politisch zugesagten Fördermittel zur Zwangseinspeisung, auch wenn diese auf Kosten aller Stromkunden und Steuerzahler geleistet werden. Es wird nur das verschenkt, was gleichzeitig anderen Menschen weggenommen wird. Das ist ausgleichende Gerechtigkeit, Solidaridät und die Freiheit, wirtschaftlich zu handeln. Nur auf diesem Hintergrund sind die tückischen Knebelverträge verständlich. Einem Bauherrn [1] wurde dies bewußt, weil bei einem Nutzungsausfall ein Nutzungsausfallentgelt zu zahlen ist. Doch niemand kritisiert, dass nachts keine Sonne scheint und ganz besonders im Winter bei Bewölkung kaum ein nennenswerter Stromertrag zu erzielen ist. [2]

Kosten-Nutzen-Betrachtung im Garagenbau
Wer Reihengaragen baut, um sie zu vermieten, möchte in absehbarer Zeit eine Rendite erzielen. Was ist absehbar? Wenn die Gewinnsschwelle erst nach zwanzig Jahren erreicht wird, dann hat der Investor einen Fehler gemacht. Tappt er in eine Kosten falle wie den Solaranlagenbau, der sich erst durch Fördermittel und durch Zwangseinspeisung überhaupt rechnet, spielt russisches Roulette. Beide planwirtschaftlichen Eingriffe können von einem Jahr zum anderen reduziert werden oder wegfallen, wie in der Vergangenheit bereits geschehen. Der durch Photovoltaik erzeugte Strom ist so teuer, dass er niemals im Strommarkt konkurrenzfähig sein kann: "Der gehandelte Strompreis an der Leipziger Strombörse liegt immer häufiger unter den Gestehungskosten von circa 2,5 Cent/kWh für Strom von den günstigen Braunkohlekraftwerken. Ökostrom wird im Mittel mit mehr als 13 Cent/kWh vergütet." [3] Wenn der Eigentümer der Anlagen zur Stromerzeugung der gleiche wie der Eigentümer der Garagen ist, dann wird kein Nutzungsausfall eingefordert werden. Doch dann besteht die Gefahr, dass die gesamte Garagenanlage in die Insolvenz oder in die Verlustzone gerät, weil durch die Photovoltaik nur noch Verluste erbracht werden. Im künftigen Kaiserreic h wird es keine planwirtschaftlichen Subventionen und keine Steuervorteile mehr geben, weil diese Staatsform besseres zu tun hat, als sich in wirtschaftliche Angelegenheiten seiner Bürger einzumischen. Es wird dann keinen Sozialismus mehr geben. [4]

Wirtschaftlich und bodenständig entscheiden
Das Grundstück, der Garagenbau und die Nachfrage sind neben der Person des Garagenmieters die wesentlichen Faktoren, die über Gewinn und Verlust durch Garagenvermietung entscheiden. Wer sich unkalkulierbare Risiken hinzunimmt, die er nicht steuern kann, scheitert möglicherweise sogar trotz des guten Preis-Leistungs-Verhältnisses der Stahlfertiggaragen von www.Garagenrampe.de aus Bad Salzuflen. Im Beratungsgespräch mit einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter unter der Festnetznummer 05222 36901 - 0 finden Bauherren und Investoren zu soliden Entscheidungen im Garagenbau.

Quellen:
[1] www.tinyurl.com/Kostenfalle-Sol aranlage
[2] www.NAEB.tv
[3] www.prmaximus.de/121491
[4] www.hartgeld.com/media/pdf/2014/Art_2015-219_Grossreiche.pdf
www.garagenshop24.de | www.garagenshop24.yatego.com | www.rakuten.de/shop/garagenshop24 | http://stores.ebay.de/Garagenshop24de | www.Garagen-Fotos.de
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