Möchte ein Eigentümer seine Immobilie verkaufen, muss er dem Kaufinteressenten bereits bei einem Besichtigungstermin einen gültigen Energieausweis vorlegen. Denn dieser liefert wichtige Informationen zur Energieeffizienz der Immobilie und kann die Kaufentscheidung damit maßgeblich beeinflussen. Urs Müller, Inhaber und Geschäftsführer von Müller & zum Felde Immobilien, und seine Kollegen sorgen dafür, dass Eigentümern und Kaufinteressenten das Dokument rechtzeitig vorliegt.
Für Neubauimmobilien müssen Kaufinteressenten in der Regel zwar erst einmal tiefer in die Tasche greifen als für Bestandsimmobilien. Doch später kann sich das auszahlen: Erwirbt jemand beispielsweise ein KfW-Effizienzhaus 40, das über einen besonders energiesparenden Bau- und Sanierungsstandard verfügt, werden nur geringe Endenergiekosten fällig. "Jemand, der ein unsaniertes Haus mit Baujahren zwischen 1960 und 1970 oder älter kauft, zahlt zunächst zwar einen geringeren Kaufpreis, muss dafür später aber mit höheren Endenergiekosten oder Kosten für Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen rechnen", erklärt Urs Müller. Wissen Kaufinteressenten dies, haben sie eine bessere Entscheidungsgrundlage für oder gegen die Immobilie.
"Während der eine Käufer sich selbst um nichts mehr kümmern möchte, liebt der andere es, ein altes Haus auf Vordermann zu bringen", so Urs Müller. Doch nicht nur für Kaufinteressenten ist der Energieausweis wichtig, sondern auch für Immobilienverkäufer. Das Dokument ist beim Verkauf einerseits gesetzlich vorgeschrieben, andererseits liefert es vorab hilfreiche Informationen. "Eigentümer können sich überlegen, ob es sinnvoll ist, vor dem Verkauf noch Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchführen zu lassen, die sich wertsteigernd auswirken", erklärt Urs Müller. Auch für Vermieter und Mieter lohnt sich ein Blick auf den Energieausweis, der ihnen ebenfalls vorliegen bzw. ausgehändigt werden muss.
Verkauft oder vermietet ein Eigentümer mit den erfahrenen Maklern von Müller & zum Felde Immobilien seine Wohnung, sein Haus oder sein Mehrfamilienhaus, beschaffen sie vorab ein rechtsgültiges Dokument, sofern das alte unauffindbar oder nicht mehr gültig ist. Energieausweise sind zehn Jahre gültig. Je nach Immobilie ist ein bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis erforderlich.
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