'Als Ersatz für eine durch den Erweiterungsbau entfallene Gerätehütte und als zusätzliche Lagerfläche für die Kinderkrippengruppe wurde eine Fertiggarage an der Grundstücksgrenze errichtet.' berichtet 'Der Neue Wiesentbote' am 18. Januar 2013. [1] Fertiggaragen, wie sie unter anderem auch von www.MC-Garagen.de aus Mannheim hergestellt werden, überzeugen Menschen durch ihr Baukonzept. Die Garagen sind so preiswert, dass selbst solche Bauherren MC-Garagen einen Auftrag erteilen, die nicht alle technischen Vorzüge dieser Bauwerke verstehen. Im Vordergrund stehen die gute Belüftung und die hohe Einbruchsicherheit durch die Hörmann Garagentore. Über den Erweiterungsbau heißt es im zuvor genannten Artikel: 'Das Gebäude wurde in Ziegelbauweise mit einer Wärmedämm-Verbundsystem-Fassade errichtet.' Offensichtlich hatte der Architekt guten Grund, den Lagerraum für die Geräte des Kindergartens mit einer Fertiggarage zu realisieren und nicht in gleicher Weise wie den Erweiterungsbau.
Bauen im Rahmen des Bebauungsplanes
Nur aus dem Bebauungsplan kann rechtlich zweifelsfrei ermittelt werden, welche Bereiche eines Grundstückes für den Bau einer Garage in Frage kommen. Er kann bei der Bauaufsichtsbehörde der Gemeinde eingesehen werden. Da Bauherren bereits eine Vorstellung haben, wo ihre Garage platziert werden soll, ist dies ein einfacher Abgleich, ob es geht oder nicht. Im Falle eines Konfliktes erfahren sie sofort Alternativen und können sich die Maße in ihrem Lageplan notieren. So ist es recht einfach, den Bauantrag oder die Bauanzeige korrekt vorzubereiten, damit der Bau der Garage auch genehmigt wird. Nur wer die behör! dlichen Vorgaben ignoriert und anders baut, als zunächst beantragt und genehmigt, holt sich Ärger ins Haus. Es gibt auch einige Grundsätze, die immer gelten und in den Bebauungsplan automatisch eingehen. Die Garage muss so weit von der straßenseitigen Grundstücksgrenze entfernt sein, dass die ungehinderte Sicht auf die Straße gegeben ist, bevor der Garagenbenutzer beim Herausfahren aus der Garage mit seinem Auto die Grundstücksgrenze erreicht. Ein weiterer Aspekt sind die Häuser selbst. Bilden sie beispielsweise eine Flucht in stets gleichem Abstand zur Grundstücksgrenze, dann darf diese Flucht nicht durch einen Garagenbau unterbrochen werden. Möglicherweise wird ein Carport genehmigt, wenn dieses an drei Seiten offen ist, um auch dann eine Durchsicht zu bieten, wenn das Auto geparkt ist. Eine seitliche Wand zwischen Häuserflucht und Grundstücksgrenze würde diese Durchsicht behindern. Der Kontakt zur Baubehörde lohnt immer und erspart Fehlplanungen.
Planen im Dialog mit einem Fachberater
Ein Fachberater ist über das Kontaktformular auf www.MC-Garagen.de oder telefonisch über die Servicenummer 0800 7711 773 erreichbar. Die Fachberater sind erfahren im Umgang mit den Baubehörden und klären alle Eckdaten telefonisch vorab, damit beim Ortstermin rechtssicher geplant werden kann. Der Ortstermin stellt sicher, dass die Planung der Wunschgarage vertragsreif steht. Die notwendigen Unterlagen für den Bauantrag oder für die Bauanzeige hat der Fachberater dabei.
Quelle: [1] www.wiesentbote.de/2013/01/18/mehr-platz-fuer-den-kindergarten-oberpreuschwitz
MC-Garagen
Dipl.-Ing. Matthias Chachulski
Wittener Straße 9 - 13
68219 Mannheim
Deutschland
E-Mail: Info@Garagen1a.de
Homepage: http://www.MC-Garagen.de
Telefon: 0800 7711 773
Pressekontakt
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Hans Kolpak
Fabrikstr. 2
66981 Münchweiler an der Rodalb
Deutschland
E-Mail: Hans.Kolpak@Fertiggaragen.be
Homepage: http://www.Fertiggaragen.be
Telefon: 06395 910 8010
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