GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die WGF AG ist ein deutsches Immobilienunternehmen mit Sitz in Düsseldorf, welches in der Vergangenheit mehrere Hypothekenanleihen und Genussscheine herausgegeben hat.
Zweifel an der WGF AG sollen erstmals aufgekommen sein, als die Veröffentlichung eines Geschäftsberichts im vergangenen Jahr mehrfach verschoben wurde. Im Dezember 2012 soll dann die geplante Rückzahlung der Hypothekenanleihe WGFH06 mit einem Emissionsvolumen von mehreren Millionen Euro ausgesetzt worden sein. In der Folge soll die Gesellschaft beim zuständigen Amtsgericht in Düsseldorf einen Antrag auf Eigenverwaltung nach der Insolvenzordnung gestellt haben.
Der Ausgang des Insolvenzverfahrens ist derzeit nicht abzusehen. Die WGF AG soll nun über das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung saniert und fortgeführt werden. Inwieweit dieses Vorhaben erfolgreich ist und welche genauen Folgen es für die Anleger haben wird, lässt sich derzeit noch nicht vorhersehen.
Seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens sollen betroffene Anleger wohl vermehrt Kaufangebote für ihre Beteiligung an der WGF AG erhalten haben. Die Annahme solcher Angebote müssen die Anleger im Zweifel für sich selbst entscheiden, da derzeit nicht klar ist, welche Höhe eine mögliche Insolvenzquote haben wird. Experten gehen jedoch davon aus, dass die Anleger unter Umständen trotzdem einen Großteil ihres Geldes verlieren bzw. sogar einen Totalverlust ihrer Einlage erleiden könnten.
Bei der Beratung zur Zeichnung der Anleihen und Genussrecht! e sind A nleger möglicherweise nicht auf die bestehenden Risiken hingewiesen worden. Die beratenden Banken und Institutionen könnte deshalb eine Schadensersatzpflicht wegen falscher Beratung und nicht ausreichender Aufklärung treffen.
Betroffenen Anlegern ist indes zu raten, einen sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Insolvenzrecht versierten Rechtsanwalt aufsuchen. Ein Rechtsanwalt kann ihre Einlage umfassend und einzelfallbezogen prüfen. Bei einer möglichen Falschberatung im Vorfeld der Zeichnung kann er zudem die Ihnen möglicherweise zustehenden Ansprüche für Sie geltend machen.
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