Inzwischen haben die meisten Firmen der Infinus / Future Business Gruppe Insolvenz angemeldet. Rund 40.000 Anleger sind betroffen und fürchten um ihr Geld.
Für sie geht es auf der einen Seite darum, ihre Forderungen in den Insolvenzverfahren anzumelden und auf der anderen Seite auch mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen. Denn ob die Insolvenzmasse der verschiedenen Infinus-Unternehmen ausreicht, um die Forderungen der Gläubiger zu bedienen, ist fraglich. Daher können sich die geschädigten Anleger zur Wahrung ihrer Interessen an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der sie sowohl im Insolvenzverfahren begleitetet als auch mögliche Ansprüche auf Schadensersatz prüfen kann.
Schadensersatzansprüche können aus unterschiedlichen Gründen entstanden sein. In Betracht kommt unter anderem eine fehlerhafte Anlageberatung, die nicht den Maßstäben einer anleger- und objektgerechten Beratung entspricht. Dazu gehört auch eine umfassende Aufklärung über alle Risiken im Zusammenhang mit der Investition. Denn es gilt der Grundsatz, dass eine Kapitalanlage auch zum Profil des Anlegers passen muss. Das heißt, ein sicherheitsorientierter Anleger ist mit der Vermittlung risikoreicher Anlagen falsch beraten.
Darüber hinaus müssen auch die Verkaufsprospekte der unterschiedlichen Infinus-Produkte überprüft werden. Die Angaben in den Prospekten müssen vollständig und wahrheitsgetreu sein, so dass sich der Anleger ein konkretes Bild über die Kapitalanlage machen kann, ehe er seine Kaufentscheidung trifft.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
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