GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Wahl der Gesellschaftsform ist für den Auftritt und das wirtschaftliche Agieren eines Unternehmens von großer Bedeutung. Je nach Gesellschaftsform ändern sich auch die Handlungsspielräume und die rechtlichen Konsequenzen für den Betrieb. Fast jede Gesellschaftsform bietet Vor- und Nachteile. Daher muss genau überlegt werden, welche Form für das Unternehmen am geeignetsten ist und die Interessen, die zwischen Geschäftspartner auch konträr sein können, am besten vertritt. Grundsätzlich kann zwischen Personengesellschaf ten und Kapitalgesellschaften unterschieden werden.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Sie besteht aus mindestens zwei Gesellschaftern. Bei der Vertragsgestaltung hat der Gesetzgeber der GbR viel Freiraum gelassen. Das ist auf der einen Seite zwar sehr angenehm, birgt aber auch viele Risiken, die zum Streit unter den Gesellschaftern führen können. Zumal die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen für die Verbindlichkeiten der GbR haften.
Die bekannteste Form der Kapitalgesellschaft ist die Aktiengesellschaft (AG).Ihr Grundkapital beträgt mindestens 50.000 Euro und wird in Aktien aufgeteilt. Die AG haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Aktionäre stehen also nicht mit ihrem Privatvermögen in der Haftung, können aber das Geld, das sie in die Aktien investiert haben, verlieren.
Zwischen GbR und AG liegen noch viele weitere unterschiedliche Gesellschaftsformen. Zu den verbreitetst en gehört die GmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
Das deutsche Gesellschaftsrecht ist so komplex, dass es für den Laien beinahe unmöglich ist, die geeignete Form für sein Unternehmen zu finden und alle damit verbundenen Vor- und Nachteile zu kennen. Daher sollten im Gesellschaftsrecht versierte Rechtsanwälte und Steuerberater bei einer Unternehmensgründung hinzugezogen werden. So können die rechtlichen und steuerlichen Aspekte zuvor abgeklärt und alle Eventualitäten abgewogen werden. Das gilt auch und besonders wenn internationale Gesellschaftsformen ins Spiel kommen.
Kompetente Rechtsanwälte helfen nicht nur bei der Unternehmensgründung, sondern auch wenn eine bereits bestehende Gesellschaft geändert, z.B. vergrößert oder aufgelöst, bzw. eine andere Form gewählt werden soll.
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