Bestimmte Behandlungen können nur dann durchgeführt werden, wenn es weder relative, noch absolute Kontraindikationen gibt. Vor den ernsthafteren Operationen vergewissern sich die Zahnkliniken, ob der Patient herz-oder zuckerkrank ist, und ob er eine tumoröse Erkrankung hat. Diese können nämlich das übliche Protokoll umgestalten, was zur Folge hat, dass die Behandlung oder ihr Ablauf geändert werden.
Es lohnt sich also die wichtigsten Informationen durchzustudieren, damit sie die Patienten schon vor der Reise kennen lernen können.
Zahnbehandlungen im Falle einer tumorösen Erkrankung
Zwischen Zahnbehandlungen und tumorösen Erkrankungen können wir nicht nur absolute, sondern auch relative Kontraindikationen finden.
Hier lohnt es sich, die absoluten und relativen Ausschlussfaktoren zu erwähnen: während der erste einen Eingriff objektiv ausschließt, stellt der letztere eher eine Gegenanzeige dar, wonach sich der Patient und der Zahnarzt entscheiden können, ob die Zahnbehandlung stattfinden soll oder nicht.
Im Falle von Tumoren raten die Fachärzte den Patienten dazu, vor der Therapie an einer zahnmedizinischen Konsultation teilzunehmen. Das liegt darin begründet, dass die Erstellung von Röntgenaufnahmen bei bestimmten Therapien (wie etwa bei der Strahlentherapie) eine absolute Kontraindikation bedeutet.
Im Gegensatz dazu stellt die Zahnimplantation eine relative Kontraindikation dar, darüber hinaus spielt die Z ahnmedizin eine wichtige Rolle bei der Früherkennung von Mundhöhlenkrebs.
Zahnbehandlungen bei Diabetes
Aufgrund der weniger positiven Ernährungsgewohnheiten und der ungesunden Lebensführung leider immer mehr Patienten an Diabetes (Zuckerkrankheit), die schwere zahnmedizinische Komplikationen verursachen kann.
Die Zahnärzte machen zuckerkranke Menschen bei der Konsultation und im Laufe der Behandlung darauf aufmerksam, dass sie häufiger mit zahnmedizinischen Problemen zu kämpfen haben, so sind zum Beispiel Zahnbetterkrankungen (Parodontitis) bei ihnen nicht von Seltenheit.
Diabetes wirkt sich erheblich auf die Mundhöhle aus, deshalb müssen Patienten, die an den verschiedenen Arten dieser Krankheit leiden, sehr wohl auf die entsprechende Mundhygiene achten, außerdem haben sie regelmäßig an den Kontrolluntersuchungen teilzunehmen, um die eventuellen Probleme so früh wie möglich erkennen zu können.
Die Zahnärzte haben darauf zu achten, dass sie ihre Behandlungen so ausführen, dass möglichst wenige solche Reaktionen ausgelöst werden, die zu einem hohen oder niedrigen Blutzuckerspiegel führen.
Zahnbehandlungen bei Herzkrankheiten
Schwere und unbehandelte Herz- und Adersystemerkrankungen können einen Ausschlussfaktor beim Einsetzen von Zahnimplantaten sein. Die Ärzte haben jedoch auf Patienten besonders zu achten, die einen Herzinfarkt erlitten haben.
Es versteht sich von selbst, dass nach einem solchen Problem eine gewisse Zeit vergehen muss, bis sich der Organismus vom Trauma erholt, aber danach können die allgemeinen zahnmedizinischen Behandlungen mit entsprechender Umsicht durchgeführt werden. Natürlich hat man dabei darauf zu achten, dass der Patient so wenig Stress wie möglich erlebt.
Bei Eingriffen, die mit Blutung einhergehen, sieht die Situation schon anders aus. Patienten, die einen bereits einen Herzinfarkt erlitten haben, be kommen Blutverdünnungsmittel und Blutgerinnungshemmer, damit keine Blutgerinnsel in den Adern entstehen. Es ist leicht einzusehen, was für ein Problem die langsamere Gerinnung bei einer Zahnimplantation bedeutet.
In solchen Fällen sollte der Patient mit seinem Kardiologen konsultieren, der das gegebene Medikament einstellen kann, damit es keine Unannehmlichkeiten bei der mundchirurgischen Operation gibt.
Es ist noch wichtig hervorzuheben, dass Patienten, die einen Herzinfarkt erlitten haben, sogar nach den kleineren Eingriffen Antibiotika nehmen müssen.
Erfahren Sie mehr über schmerzlose Zahnbehandlungen hier: http://zahnarzt-ungarn-heviz.de/schmerzlose-zahnbehandlung.php
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