"Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um!" Gilt dieses Wort auch für Garagenzufahrten zu Garagen von www.Garagenrampe.de ? Das geschehe nie! Doch was ist von einem Richter zu halten, der die vernachlässigte Verkehrssicherungspflicht eines Eigentümers und Garagenvermieters nach einem Unfall nachträglich gutheißt? In guter Verfassung oder bei Tageslicht sieht ein aufmerksamer Fußgänger sandgefüllte Stolperfallen in einer Zufahrtsfläche. Was passiert bei Dunkelheit oder bei Unkonzentriertheit? Sind immer alle Umstände gegeben, die einen Sturz verhindern, wenn sogar Menschen umknicken, ohne dass Unebenheiten auf dem Untergr und vorhanden sind? [1]
Aus der Urteilsbegründung
"1. Ist eine Garageneinfahrt in einem allgemein schlechten Zustand und ist das dem Mieter auch seit Jahren bekannt, muss er sich aufgrund des Gesamteindrucks der Bodenbeschaffenheit der Garageneinfahrt darauf einstellen, dass insbesondere die versandeten und unebenen Stellen vorsichtiger betreten werden müssen und muss den Versandungen ausweichen. 2. Den Vermieter trifft dahingehend keine Verkehrssicherungspflicht, die Kosten für einen aus den Versandungen resultierenden Sturz hat ausschließlich der Mieter zu tragen. AG Coesfeld, Urteil vom 13.01.2016 - 11 C 169/1" [2] Je nach Perspektive und eigener Lebenserfahrung ist man geneigt, solch ein Gerichtsurteil als Willkür zu betrachten. Wie oft wird ein Mensch durch die Justiz gezwungen, diskussionswürdige Auflagen zu erfüllen, die auf Verordnungen oder Gesetzen beruhen, die nicht auf alle Situationen passen können? Oder es werden unverständliche Entscheidungen getroffen, die offiziell als "politisch begründet" gelten. So tauchte die Frage auf, ob ein Volk überhaupt solch eine Justiz braucht oder ob die Justiz ein Mittel ist, die Interessen ausgesuchter Eliten zu bedienen. Demnächst werden Gruben nicht mehr abgesperrt, weil sogar Blindenhunde sie als solche erkennen und Anwohner genauso wie Fremde angeblich mit der Eigenart von Erdlöchern vertraut sind.
Qualität von gepflasterten Flächen
Nur der Abstand zwischen den Steinen, der verdichtete Unterggrund und die gesicherte Einfassung der gepflasterten Fläche ersparen langfristig unfallträchtige Mängel. Pflanzenwuchs jeglicher Art ist jährlich einzudämmen, weil sonst die einzelnen Steine durch die Wurzeln aus ihrer Position gehoben werden können. Das sandige Pflasterbett hilft beim Verlegen, zulässige Toleranzen zwischen den Pflastersteinen auszugleichen, damit eine ebene Oberfläche entstehen kann. Die Fugen müssen fest verfüllt sein, am besten mit Sand, der da s Keimen von Samen behindert. So wird die Fugenbreite von drei bis fünf Millimetern bewahrt, was die Tragfähigkeit der Pflasterfläche sichert. Je nach geforderter Tragfähigkeit muss der frostsichere Untergrund beschaffen sein und verdichtet werden. Hierzu gibt es die Erläuterungen ZTV E-StB (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Erdarbeiten im Straßenbau) Von Laien oft nicht bedacht ist das sogenannte "Einspannen" der Pflasterflächen. Sie dürfen nicht seitlich ausbrechen. Je nach Belastung wird die Größe von Betonstützen, Bordsteine oder Palisaden bemessen.
Die Zufahrtsflächen und der gleichartige Garagenboden sind wichtige Bestandteile des Garagenbaus mit www.Garagenrampe.de . Das Beratungsteam steht unter der Festnetznummer 05222 36901 - 0 zur Verfügung.
Quellen:
[1] www.kurzlink.de/Sturz
[2] www.kurzlink.de/Hans-guck
www.kurzlink.de/Garagenrampe | www.garagenshop2 4.de | www.garagenshop24.yatego.com | www.rakuten.de/shop/garagenshop24 | http://stores.ebay.de/Garagenshop24de | www.Garagen-Fotos.de
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http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger
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