Mit www.Garagenrampe.de Fertiggaragen zu bauen, ist gut und günstig. Wie kann mit leerstehenden Mietgaragen verfahren werden? Viele Garagen auch von Einfamilienhäusern und Mehrfamilienhäusern sind vermietet, die Stellplätze in Garagenhöfen sowieso. Ist für Mieter eine Untervermietung praktikabel?
Garagen von Einfamilienhäusern
Es ist völlig normal, wenn private Bauherren ein oder zwei zusätzliche Garagenstellplätze bauen lassen, um künftigen Bedarf baulich perfekt und preislich günstig zu decken. Eine Dreiergarage ist billiger als drei Einzelgaragen. Dabei sind noch die Garagenzwischenwände zu betrachten. Sie kön nen entfallen und problemlos nachgerüstet werden, sollte ein Stellplatz irgendwann an einen Nachbarn vermietet werden. Kinder aus der eigenen Familie mögen ausziehen, weil sie beruflich bedingt einen Ortswechsel herbeiführen. Oder die Eltern kommen mit einem einzigen Auto gut zurecht oder verlieren irgendwann sogar das Interesse am Autofahren. Dann entsteht die Frage, ob der Zufahrtsweg so gestaltet ist, dass auch Mieter, die nicht zur Hausgemeinschaft gehören, Zugang zu den Garagen haben können, ohne die Interessen der Hausbewohner zu beeinträchtigen.
Garagen von Mehrfamilienhäusern
In Mehrfamilienhäusern kann es vorkommen, dass ein Wohnungsmieter keinen Garagenmietvertrag abschließen möchte, weil er ohne Auto lebt und keinen Lagerraum für Fahrräder, Seniorenmobile oder sonstige Gegenstände beansprucht. Wie verhält sich ein Garagenmieter in einem Wohnhaus, der zeitweilig keinen Stellplatz mehr benötigt oder der noch gar nicht absehen kann, wann er w ieder Auto fahren wird? Er kann seinen Garagenstellplatz untervermieten, darf dies aber immer nur mit Einverständnis des Vermieters tun. Um Missverständnissen oder Konflikten vorzubeugen, da ja jeder Mieter für seinen vertragsgemäßen Umgang mit der Mietsache haftet, sollte der Vermieter sogar mitentscheiden, wer als Untermieter in Frage kommt. Immer wieder werden Mietverträge geschlossen, die Wohnraum und Garagenraum in einem Mietvertrag vereinen. Hier könnte ein Mieter nur kündigen, wenn die beiden Mietsachen vertraglich voneinander getrennt werden.
Garagen in Garagenhöfen
Garagenhöfe sind die erfolgreiche Maßnahme, den Parkraum auf öffentlichen Straßen und Plätzen von ruhendem Verkehr zu entlasten. Gemeinden sind oft gezwungen, eine Fahrspur außer Betrieb zu nehmen, um Parkplätze für Personenkraftwagen zu schaffen. Altbauviertel in Ortsteilen, die vor der einsetzenden Motorisierung entstanden sind, bestehen heute oft aus Einbahnstraßen. Bürgerste ige müssen mindesten 150 cm breit bleiben. Mitunter werden dort Radwege angelegt oder Autos dürfen quer zur Fahrbahn parken, um noch mehr Parkraum zu gewinnen. Steht also irgendwo irgendwann eine Garage in solch einem Wohnviertel leer, dann sollte unverzüglich wieder vermietet werden, um Parkraum in den Straßen für Besucher und Lieferanten zu gewinnen. Jeder Autofahrer, Garageneigentümer oder Garagenmieter sollte sich immer dessen bewusst sein, dass die strengen Brandschutzvorschriften für Garagen durchaus begründet sind. Viele Meldungen von Garagenbränden belegen dies. Daher sind Garagen als Lagerraum wohlbegründet baurechtliche Grenzen gesetzt, die beachtet werden müssen.
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Quellen:
www.kurzlink.de/Garagenrampe | www.garagenshop24.de | www.garagenshop24.yatego.com | www.rakuten.de/shop/garagenshop24 | http://stores.ebay.de/Garagenshop24de | www.Garagen-Fotos.de
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