GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg Essen www.grprainer.com führen aus: Offenbar sieht es für viele Anleger in Schifffonds nicht gut aus, denn viele Schifffonds sollen stark von der Weltwirtschaftskrise getroffen worden sein. Nun sollen auch Anleger der Lloyd Fonds betroffen sein. So soll die Gesellschaft nicht nur für das Schiff "MS Manhattan" Insolvenz angemeldet haben, sondern auch für die Schiffe "MS Annabelle Schulte" (Lloyd LF 31) oder die "MS Laura Schulte" (Lloyd LF 45). Außerdem seien wohl die Schifffonds LF 94 MS Tosa Sea und auch der Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea betroffen und ein Insolvenzantrag nicht zu vermeiden gewesen sein. Die Berichte sind derzeit noch nicht bestätigt.
Zu dem LF 48 Flottenfonds IV gehört wohl neben der "MS Manhattan" auch das Schiff "MS San Fernando", welches allem Anschein nach mittlerweile auch von der Krise betroffen sein soll.
Mittlerweile sehen sich wohl viele Anleger dem Risiko des Totalverlustes ihrer Anlage ausgesetzt. Dies ist zurückzuführen auf die andauernde Krise im Schifffahrtsbereich. Diese führt zu niedrigen Charterraten der Schiffe und somit auch zu ausbleibenden Einnahmen. Deshalb müssen nun gegebenenfalls auch Anleger der Lloyd Fonds wohl weiterhin mit einem Totalverlust ihres investierten Kapitals rechnen, im schlimmsten Fall tatsächlich mit dem kompletten Verlust der Einlage.
Die Anleger der von der Schifffahrtskrise betroffenen Fonds sollten daher einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt beauftragen. Dieser kann möglicherweise schlimme Folgen für die Anleger abwende! n. Wurde n Anlegern bei der Anlageberatung die möglichen Risiken verschwiegen, könnten ihnen unter Umständen Schadensersatzansprüche in Höhe der von ihnen investierten Summe gegen das sie beratende Institut zustehen. Aufgrund der kurzen Verjährungsfristen sollten betroffene Anleger jedoch unverzüglich handeln.
Oftmals wissen Anleger von Schifffonds nicht, worauf genau sie sich einlassen. Mit ihrer Anlage werden sie nämlich möglicherweise Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft. Dies führt dazu, dass sie nach der gesetzlichen Regelung im Falle einer Insolvenz ihre gesamte Anlage verlieren könnten. Außerdem hat der Insolvenzverwalter möglicherweise das Recht, Ausschüttungen, die nicht durch Gewinne gedeckt waren, zurückzuverlangen.
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