Donnerstag, 21. November 2013

Future Business KGaA, Infinus AG, Prosavus AG - aktuelle Entwicklungen

Future Business KGaA, Infinus AG, Prosavus AG - aktuelle Entwicklungen München, 19.11.2013; Zwei Wochen nach der Razzia in den Geschäftsräumen der Infinus AG, der Future Business KGaA und diverser weiterer Geschäfts- und Privaträumlichkeiten sowie der Verhaftung der Verantwortlichen schreitet der Zerfall des Finanzkonzerns mit Riesenschritten voran. Mittlerweile muss man wohl von einem Schneeballsystem ausgehen, das durch Bilanztricks verschleiert werden sollte. Wenn man den bisherigen Informationen trauen darf, hat die Staatsanwaltschaft mit ihrem energischen Einschreiten allerdings dafür gesorgt, dass der Schaden der Anleger noch etwas verringert werden kann, da durchaus erhebliche Vermögenswerte sichergestellt werden konnten.

Bei der Future Business KGaA (Aktenzeichen des Amtsgerichts Dresden 532 IN 2257/13) kümmert sich um die Verteilung der Dresdner Insolvenzverwalter Dr. Bruno Kübler, für die Prosavus AG (Aktenzeichen 532 IN 2258/13) agiert als vorläufiger Insolvenzverwalter der ebenfalls in der sächsischen Hauptstadt ansässige Rechtsanwalt Frank-Rüdiger Scheffler.

Soweit Orderschuldverschreibungen gehalten werden, ist aus unserer Sicht zunächst nichts weiteres zu veranlassen. Man kann darauf warten, dass der Insolvenzverwalter sich meldet und dann seine Ansprüche anmelden. Schwieriger wird es bei Genussrechten und Nachrangdarlehen, die zuletzt ebenfalls begeben wurden. Bei diesen Instrumenten besteht regelmäßig eine Verlustbeteiligung. Schadenersatzansprüche wegen Betruges oder Aufklärungspflichtverletzungen, die hier gleichwohl bestehen, müssen ggf. explizit begründet und unter Umständen auch gerichtlich durchgesetzt werden. Hier ist zunächst einmal nicht damit zu rechnen, dass die Insolvenzanmeldung reibungslos vonstatten geht. Ggf. muss hier nach zunächst erfolgtem Bestreiten auf Feststellung zur Tabelle geklagt werden.

Damit wird dann allerdings in vielen Fällen auch die Grenze des Möglichen erreicht sein, insbesondere wenn die Zeichnungsentscheidungen im bereits länger zurückliegen.



V e r t r i e b s h a f t u n g p r o b l e m a t i s c h

Die Inanspruchnahme der tätigen Vertriebe wird von uns mit Skepsis betrachtet, wenngleich natürlich in jedem Falle eine Einzelfallprüfung geboten ist. Liegt die Zeichnung schon länger zurück, wird man sich in vielen Fällen darauf zurückziehen können, dass es sich bei der Emittentin Future Business KGaA um ein für Verhältnisse des grauen Kapitalmarkts durchaus kapitalstarkes Unternehmen handelt. Das Eigenkapital, das im Oktober 2010 auf gut 15 Millionen EUR und im August 2011 sogar auf knapp 22 Millionen EUR anwuchs, ist durchaus beachtlich. Noch im Juli 2013 wurde es auf 25.405.000 EUR erhöht. Das Unternehmen besteht zudem seit 2001 und ist seit dem als Finanzdienstleister tätig.

Es kommt hinzu, dass man auf regelmäßige Ratings, Bonitätsbewertungen, verweisen konnte, die die finanzielle Leistungsfähigkeit untermauern sollten. Nicht zuletzt hat einen Wirtschaftsprüfer Cash Flow - Betrachtungen angestellt und Abschlüsse testiert. Dass es dabei möglicherweise zu Fehlbewertungen gekommen ist, kann man jedenfalls fremden Vertrieben nicht anlasten. Eine Orderschuldverschreibungen ist grundsätzlich auch eine Anlageform, die bestimmten Qualitätskriterien entspricht und landläufig als vergleichsweise sicher gilt, eine ordentliche Bonität des Schuldners vorausgesetzt. Ebendiese wurde allerdings durch die vorstehenden Institutionen bestätigt.

Anders ist dies natürlich dort, wo, wie in einer Vielzahl von Fällen, die Infinus AG selbst und damit eine Konzerngesellschaft vermittelt hat. Da wäre die Haftung kein Problem, aber die Insolvenz auch dieser um ihre Einnahmebasis beraubten und mit hohen Verbindlichkeiten belasteten Gesellschaft ist wohl nur eine Frage der Zeit.



W a s h e l f e n S c h u t z g e m e i n s c h a f t e n?

Das ist eine Frage, die wohl niemand beantworten kann. Im Moment erschließt sich uns nicht, warum man sich einer derartigen Gemeinschaft anschließen und was diese konkret bewirken soll. Über aktuelle Entwicklungen werden Sie ohnedies zeitnah informiert, soweit dies überhaupt relevant ist. Wenn sie Inhaber von Orderschuldverschreibungen sind, können Sie auf Aktivitäten des Insolvenzverwalters warten. Bei anderen Anlageformen, Genussrechten und Nachrangdarlehen, sind Sie gehalten, individuell vorzugehen. Wir haben daher den Verdacht, dass die meisten dieser Schutzgemeinschaft nur Akquisitionsvehikel für Anwälte sind. Nennenswerte Vorteile sind daraus nach unserer Einschätzung nicht zu erwarten.

Wenn Sie über die Entwicklungen regelmäßig und zeitnah informiert werden wollen, schauen Sie einfach bei Gelegenheit hier vorbei. Hier erfahren Sie alles, was wichtig ist.



I n w e l c h e R i c h t u n g k a n n m a n j e t z t n o c h g e h e n?

Wir sehen grundsätzlich noch zwei Möglichkeiten, mit Aussicht auf Erfolg tätig zu werden. Zum einen ist zu prüfen, inwieweit die Rating-Agentur Hoppenstedt hier möglicherweise haftbar gemacht werden kann. Dies setzt voraus, dass bei der Bewertung der Bonität wesentliche Aspekte mindestens fahrlässig übersehen wurden. Um das beurteilen zu können, sind weitere Recherchen notwendig, die wir allerdings ohnedies im Mandantenauftrag anstellen werden. Dazu ist z.B. wichtig, wann die Provisionskarusselle ihren Anfang nahmen und ob sie bei zumutbarer Sorgfalt erkennbar waren.

Diese Voraussetzung gilt auch für eine etwaige Haftung von Wirtschaftsprüfern. Dabei ist z.B. festzuhalten, dass eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft das Geschäftsjahr 2012 und die Kapitalflussrechnung für dieses Jahr geprüft hat. Wenn hier wesentliche Umstände übersehen wurden, kann dies eine Haftung, auch als Prospekthaftung, begründen.

Dabei gehen wir allerdings davon aus, dass sich die Chancen, hierauf Ansprüche zu stützen, vor allen Dingen auf diejenigen Anleger konzentrieren, die erst in den letzten Jahren in die Future Business KGaA oder weitere Konzerngesellschaften investiert haben. Man muss, wohl unterstellen, dass die Geschäfte von Infinus, Future Business und Co. nicht von Anfang an betrügerisch geplant waren, sondern dass zu irgendeinem Zeitpunkt mutmaßlich die Einnahmebasis geschrumpft und damit auch das Finanzierungsmodell gekippt ist. Zuletzt wollte man wohl einfach Zeit gewinnen und durch die Buchungstricks eine Überschuldung abwenden.

Wir helfen Ihnen gerne auch weiterhin. Wenden Sie sich dazu an Herrn Rechtsanwalt Wilhelm Lachmair.

Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen
Rechtsanwalt Stefan Forster
Ismaningerstraße 19

81675 München
Deutschland

E-Mail: forster@ra-lachmair.de
Homepage: http://www.ra-lachmair.de
Telefon: 089-21633325

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