Da nun die Brüsseler Immobilie leicht über ihren zuletzt festgestellten Verkehrswert verkauft wurde, ist der Anteilswert um ca. 0,7 Prozent von 19,18 Euro auf 19,31 Euro gestiegen, teilt die Aberdeen Asset Management Deutschland AG mit.
Anleger, die mit der Entwicklung dennoch unzufrieden sind, können auch Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Neue Hoffnung machen die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29. April 2014 (Az. XI ZR 477/12 u.a.). Der BGH entschied, dass die vermittelnden Banken die Anleger ungefragt über das Schließungsrisiko eines offenen Immobilienfonds hätten hinweisen müssen.
Haben die Banken dieses Risiko verschwiegen, können nach Auffassung der Karlsruher Richter Schadensersatzansprüche gegen sie geltend gemacht werden. Die Möglichkeit die Rücknahme der Anteile auszusetzen, sei für die Anleger ein stetes Liquiditätsrisiko während der gesamten Investitionsphase. Dabei spiele es laut BGH keine Rolle, ob die Schießung des Fonds absehbar war oder nicht. Auch gelte diese Beratungspflicht der Banken für Verträge, die bereits vor der Finanzkrise 2008 geschlossen wurden.
Ob tatsächlich eine fehlerhafte Anlageberatung durch die Bank vorliegt, muss immer im Einzelfall geprüft werden. Dazu können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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