Nun sieht der Bundesfinanzhof eine "Überprivilegierung" der Firmenerben im Vergleich zu Erben von Privatvermögen. Zumal nicht belegt sei, dass durch die Erbschaftssteuer die Fortführung des Betriebes gefährdet sei. Außerdem könne privates Vermögen relativ leicht in betriebliches Vermögen umgewandelt werden, um die Erbschaftssteuer zu umgehen.
Ein Urteil wird erst im Herbst erwartet. Es ist aber davon auszugehen, dass es Änderungen bei den Ausnahmeregelungen zur Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer geben wird. Um noch von den derzeitigen Steuervergünstigungen profitieren zu können, sollte die Unternehmensnachfolge in Betrieben möglichst zeitnah geregelt werden.
Damit die Unternehmensnachfolge steuerlich optimal geregelt wird, können sich Betroffene an erfahrene Steuerberater und im Steuerrecht versierte Rechtsanwälte wenden. Sie können dafür sorgen, dass weder der Betrieb noch der N achfolger durch Erbe oder Schenkung steuerlich über Gebühr belastet wird. Denkbar ist, dass die steuerlichen Belastungen nach dem im Herbst erwarteten Urteil steigen werden. Das kann bei der Unternehmensnachfolge zu einer finanziellen, im Extremfall sogar existenzgefährdenden Belastung für die Betriebe werden. Daher ist es ratsam, die Unternehmensnachfolge in den betroffenen Betrieben möglichst umgehend zu regeln, um noch von den vollen Steuervergünstigungen zwischen 85 und 100 Prozent profitieren zu können.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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