Unabhängig von diesem Gesetzesvorschlag will die Schweiz am automatischen Datenaustausch der St aaten untereinander teilnehmen. Schon heute bekämpfen die Schweizer Banken Schwarzgeld auf ihren Konten und drängen zum Beispiel die deutschen Kunden zur Selbstanzeige.
Eine Selbstanzeige wirkt bei Steuerhinterziehung aber nur dann strafbefreiend, wenn sie rechtzeitig und vollständig beim zuständigen Finanzamt eingeht. Dass dies nicht immer einfach ist, zeigen u.a. fehlgeschlagene Selbstanzeigen prominenter Steuersünder. Auf Grund ihrer Komplexität sollte eine Selbstanzeige auch nicht auf eigene Faust oder mit der Hilfe von vorgefertigten Musterformularen angefertigt werden. Denn jeder Fall von Steuerhinterziehung ist anders und muss dementsprechend individuell gewürdigt werden. Daher sollten sich Steuersünder, die eine Selbstanzeige stellen möchten, an einen im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, welche Unterlagen benötigt werden und dafür sorgen, dass die Selbstanzeige vollständig ist. Unvollständige oder zu spät gestellte Se lbstanzeigen wirken nicht strafbefreiend.
Nicht nur in der Schweiz, sondern auch in Deutschland werden die Gesetze verschärft. So sollen die Regeln für eine strafbefreiende Selbstanzeige ab 2015 deutlich strenger werden. Müssen bislang nur die Steuerangelegenheiten der vergangenen fünf Jahre offengelegt werden, so muss dies demnächst voraussichtlich für einen Zeitraum von zehn Jahren geschehen. Auch die Strafzuschläge sollen ab dem kommenden Jahr deutlich erhöht werden.
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