Freitag, 20. Mai 2016

Brandschutz: Garagenrampe.de und Ladegeräte

Brandschutz: Garagenrampe.de und Ladegeräte Wie steht es um die Brandgefahr durch ein Ladegerät in einer Stahlfertiggarage, die von www.Garagenrampe.de erbaut wurde? Wieder entstand großer Sachschaden, als am 19. Mai 2016 in einer Garage ein Brand ausbrach, vermutlich wegen eines Ladegerätes. [1] Hier bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Das Ladegerät kann heiß werden und den Untergrund entzünden oder Funken entzünden den Wasserstoff aus der Umgebungsluft.Wie kann vorgebeugt werden? Worin besteht der Brandschutz bezogen auf die vielen Garagen von Privathaushalten?

Brandschutzempfehlungen
Brände in Betrieben haben oft das Potenzial, Millionenschäden oder sogar Millardenschäden zu verursachen. Daher können Autofahrer sehr viel von den vermeintlich strengen Auflagen lernen, die für Betriebe gelten, in denen Bleiakkumulatoren aufgeladen werden. [2] Beim Entfernen der Anschlusskabel nach dem Ladevorgang muss das Ladegerät spannungsfrei sein. Am sichersten ist, vorher den Netzstecker zu ziehen. Erst dann wird das Minuskabel entfernt, weil dort die Funkenbildung geringer ist. Ein Funke genügt, um ein explosionsfähiges Gemisch aus Wasserstoff und Luft zu entzünden. Knallgas ist kein Spassfaktor, sondern eine lebensgefährliche Explosion. Deshalb ist starke Belüftung oder das Laden unter einem Dach im Freien so wichtig. Der Wasserstoff verdünnt sich viel schneller. Bestenfalls ist ein Aufladen mitten im Eingang der Garage zulässig, aber niemals im hinteren Teil. Ein offenes Schwingtor bildet automatisch ein kleines Vordach, das aus der Garage herausragt. Funkenquellen wie Lichtschalter oder Steckdosen müssen mindestens einen Meter weit entfernt sein. Die Feuchtrauminstallation sollte VDE 0100 Teil 737 in der Schutzart IP 54 entsprechen. Die Fehlerstrom-Schutzeinrichtung bzw. RCD sollte einen Bemessungsdifferenzstrom maximal 300 mA haben, vorzugsweise aber 30 mA.

Das Ladegerät selbst muss auf einer nicht brennbaren Fläche wie einer Brandschutzplatte oder einer Steinplatte, einem Blech oder Beton stehen. Lackierter Betonboden ist ungeeignet. Das Problem besteht darin, dass der Ladevorgang unbeaufsichtigt stattfindet. Niemand hat Zeit, einen ganzen Tag lang dem Ladegerät zuzuschauen. Ein heißes Ladegerät ist ein großes Alarmzeichen! Es sollte nicht mehr benutzt werden, bis die Ursache feststeht und beseitigt ist. Deshalb darf auch fünf Meter rund um die Ladestelle nichts Brennbares gelagert sein. Und damit liegt eigentlich in allen Garagen bereits der Hase im Pfeffer! Hand auf's Herz! Wer hat nichts Brennbares in seiner Garage? Auch ist es tabu, das Ladegerät in ein Regal zu stellen. Warum wohl r ückt die Feuerwehr häufiger zu Garagenbränden als zu Hausbränden aus? Die Brandgefahren in Garagen werden regelmäßig unterschätzt!

Zweckbestimmung von Garagen
Eine Garage ganz gleich welcher Bauart ist in erster Linie ein Parkplatz und keine Werkstatt. Unter diesem Aspekt sind die Bauvorschriften zu sehen aber auch die Versuchung, die Zweckbestimmung auszuweiten. Sobald ein 230 Volt Stromanschluss vorhanden ist, fällt es leicht, eine Werkzeugmaschine anzuschließen. Schleifarbeiten mit Funkenflug haben schon manchen einen Brand in Gang gesetzt. www.Garagenrampe.de möchte mit solchen Hinweisen zum Brandschutz den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Garagen fördern. Das Beratungsteam ist unter der Festnetznummer 05222 36901 - 0 erreichbar, um jedem Bauherrn bei der Auswahl passender Stahlfertiggaragen zu begleiten.

Quellen:
[1] www.kurzlink.de/Defektes-Ladegeraet
[2] www.kurzlink.de/Batterie-Ladeanla gen
www.kurzlink.de/Garagenrampe | www.garagenshop24.de | www.garagenshop24.yatego.com | www.rakuten.de/shop/garagenshop24 | http://stores.ebay.de/Garagenshop24de | www.Garagen-Fotos.de

Garagenrampe GmbH & Co. KG
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Pressekontakt
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Kloschwitzer Allee 6

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Telefon: 03741 423 7123

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