Freitag, 2. Oktober 2015

Der moderne Mittelstand - wann lohnen sich Telematik-Systeme für den Unternehmer?

Der moderne Mittelstand - wann lohnen sich Telematik-Systeme für den Unternehmer? Hamburg, 02.10.2015. Die Telematik-Branche bietet eine enorm viele Lösungen. Besonders im Bereich der Fahrzeug-Telematik sind die Anwendungsfeldern sehr weit und mittlerweile gibt es für fast jedes davon bereits spezielle Lösungen. Wenn sich ein Fuhrparkbesitzer dazu entschließt, Telematik einzusetzen, kann er aus einer Vielzahl von Anbietern und Lösungen wählen. 

In dieser Gesprächsrunde wird  daher auf die Grundlagen bei der Entscheidung für Telematik eingegangen. Wann sollte investiert werden? Inwieweit hat sich die Branche weiterentwickelt? Und mit welche n Einsparungen kann man rechnen? 

Teilnehmer:
Jochen Linden, Geschäftsführer der Navkonzept GmbH
Ulric Rechtsteiner, Geschäftsführer der AREALCONTROL GmbH
Andreas Kirchheiner, Geschäftsführer der AIS Advanced InfoData Systems GmbH
 
Moderation:
Peter Klischewsky, Chefredakteur der Mediengruppe Telematik-Markt.de
 
Den Telematik-Talk sehen Sie hier

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Managementkonzepte auf den Kopf gestellt

Managementkonzepte auf den Kopf gestellt novum online - das online Magazin der noventum consulting GmbH
Uwe Rotermund, Geschäftsführer der Münsteraner Unternehmensberatung noventum consulting, hatte zum Business Unusual Forum 2015 eingeladen und 90 Unternehmer und Manager aus ganz Deutschland waren gekommen, um über neue Managementansätze und -methoden zu diskutieren. Im Münsteraner Factory Hotel erlebten sie am Freitag, dem 25. September einen Tag mit provokativen Vorträgen, nachdenklichen Gesprächen, satirischen Überspitzungen und viel Selbstaktivierung. Die Moderation des Tages hatte Olive r Pauli, Improvisationstheatermacher aus Münster.

Im Titel der Veranstaltung war der rote Faden schon angelegt, der sich durch den ganzen Tag zog: ein Managementmodell, das den geänderten Haltungen der arbeitenden Menschen gerecht wird und Motivation für die Zukunft bringt, muss die Dinge auf den Kopf stellen. Management, wie es seit über 100 Jahren in der Industriegesellschaft gelehrt und gelebt wird, ähnelt einer Pyramide. Das Organigramm eines beliebigen Unternehmens dokumentiert, worum es geht: es wird von oben nach unten gedacht und geplant. "Dieses Modell ist völlig überholt", so die feste Überzeugung des Hauptreferenten des Tages, Niels Pfläging. Der Autor und selbsternannte "Managementexorzist" legte bei der Veranstaltung seine polarisierenden Thesen vor und gab der Diskussion unter den Gästen, zumeist selber Manager, einen gehörigen Schwung. "Netzwerk gegen Pyramide" - diese Alternative zog sich durch seinen viel diskutierten Beitrag.

"Gebe n ist strategischer denn Nehmen." Kurt Smit, zweiter Referent des BUF 2015, zog mit einem engagierten Plädoyer gegen die Logik einer radikalen Wettbewerbsideologie zu Felde. ...

Lesen Sie den vollständigen Artikel auf novum online, dem online Magazin der noventum consulting GmbH:

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Dr. Matthias Rensing
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Donnerstag, 1. Oktober 2015

Regresspflicht des Störers gegenüber dem Verein

Regresspflicht des Störers gegenüber dem Verein Nach dem Spielabbruch der DFB-Pokalbegegnung VfL Osnabrück gegen RB Leipzig am 10.08.2015 wegen eines Feuerzeugwurfs auf den Schiedsrichter verhängte das DFB-Sportgericht gegen Osnabrück einen teilweisen Ausschluss der Zuschauer bei den Heimspielen gegen den VfB Stuttgart II und Rot-Weiß Erfurt. "Im nächsten Schritt wird der Verein den Täter für die entgangenen Einnahmen in Regress nehmen", prognostiziert Rechtsanwalt Marius Breucker aus der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker. Ob und inwieweit der identifizierte Störer auch für Vertragsstrafen des DFB haftet, ist umstritten.

In einem vergleichbaren Fall hatte das Landgericht St uttgart mit Urteil vom 15.09.2009 eine Schadensersatzpflicht in vollem Umfang bejaht: Damals war bei der Begegnung der Stuttgarter Kickers gegen Hertha BSC Berlin der Linienrichter durch einen halb gefüllten Hartplastikbecher im Genick getroffen worden. Er verlor kurzzeitig das Bewusstsein. Schiedsrichter Michael Weiner entschied daraufhin, die Begegnung im Stuttgarter Waldau-Stadion in der 81. Minute abzubrechen. In der Folge verurteilte zunächst das Amtsgericht Stuttgart den Täter zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Im parallelen Zivilverfahren sprach das Landgericht Stuttgart dem Verein als Schadensersatz sowohl die vom DFB verhängte Geldstrafe als auch die Kosten für die Anbringung eines Sicherheitsfangnetzes und des Verfahrens vor dem DFB-Sportgericht zu. "Nachdem das Landgericht seine Rechtsauffassung dargelegt hatte, entschied der Beklagte, die Klage anzuerkennen", berichtet Rechtsanwalt Marius Breucker. Der Sportrechtler hatte im damaligen Verfahren die Stuttgarter Kickers vertreten.

Mit ausführlicher Begründung hatte das Oberlandesgericht Rostock im Urteil vom 28.04.2006 eine Haftung des Störers gegenüber dem Verein bejaht. Damals waren "Spielfeldflitzer", die während des Spiels auf das Feld gerannt waren, zur Erstattung der vom DFB verhängten Geldstrafen verurteilt worden. Die daran anknüpfende Rechtsprechung ist aber umstritten. Zum einen wird die Wirksamkeit der zugrundeliegenden Norm der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB in Frage gestellt. Zum anderen erscheint fraglich, ob die Vertragsstrafe bei wertender Betrachtung kausal auf das Verhalten des Schädigers zurückzuführen ist. Denn unmittelbar folgt die Verpflichtung des Vereins zur Zahlung der Vertragsstrafe ja nicht aus der Handlung des Schädigers - etwa dem Feuerzeugwurf oder Becherwurf -, sondern aus dem Urteil des DFB-Sportgerichts, welches die Vertragsstrafe festlegt. Da eine Vertragsstrafe nach ihrem Sinn und Zweck d en Betroffenen zu einem vertragskonformen Verhalten anhalten soll, erscheint es fraglich, ob dieser Zweck auch erreicht wird, wenn der Verein die verhängte Strafe an einen Dritten "weiterreicht". Unter anderem mit diesem Argument verneinte das Landgericht Hannover mit Urteil vom 26.05.2015 die Haftung eines Zuschauers. Kritisiert wird auch, dass der DFB über den Weg der Vertragsstrafe de facto zusätzliche Sanktionen gegen Hooligans verhängen kann. Unter diesem Gesichtspunkt müsste der Anspruch zumindest "auf eine den Vermögensverhältnissen des Fans entsprechende Höhe herabgesetzt werden", fordert der Bayreuther Professor Bernhard Pfister in der Zeitschrift "Sport und Recht".

Die herrschende Rechtsprechung bejaht dagegen eine Haftung von Fußball-Hooligans auch für Vertragsstrafen. "Derzeit müssen die Störer damit rechnen, in vollem Umfang in Regress genommen zu werden. Die Einzelheiten bleiben aber bis zu einer Klärung durch den Bundesgerichtshof umstritten", sagt der Stuttgarter Anwalt Marius Breucker.

Weitere Informationen zu Marius Breucker und zur Pressemeldung "Regress des Vereins gegen Störer bei Zuschauerausschreitungen" sind auf:

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und auf:

https://twitter.com/mariusbreucker

zu finden.

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Deutsche Bauwelten baut attraktive Reihen- und Doppelhäuser

Deutsche Bauwelten baut attraktive Reihen- und Doppelhäuser Im neu erschlossenen Baugebiet "Winsener Wiesen Süd" hat sich die Deutsche Bauwelten GmbH, eine Tochtergesellschaft der finanzstarken Mensching Holding aus Isernhagen, gemeinsam mit der Sparkasse Harburg-Buxtehude attraktive Grundstücke gesichert. Dank der gemeinsamen Expertise können unterschiedliche Eigenheime projektiert, vermarktet und in hochwertiger Massivbauweise realisiert werden. So entstehen auf einer gesamten Grundstücksfläche von rund 7.500 qm Reihen- und Doppelhäuser mit insgesamt 24 Wohneinheiten, die von der Sparkasse Harburg-Buxtehude vermarktet werden. Die Größe der einzelnen Baugrundstücke beträgt zwischen ca. 196 und 435 qm. Die zukünftigen Bewo hner können sich auf Wohnflächen zwischen 111 und 149 qm frei entfalten. Nachdem die Deutsche Bauwelten GmbH die Grundstücke im Baugebiet "Winsener Wiesen Süd" im Sommer 2015 erworben hat, ist der Baubeginn für Ende des Jahres geplant. Mitte 2017 sollen alle Wohneinheiten fertig gestellt sein.

Weitere Informationen zur Pressemeldung "Deutsche Bauwelten baut in den Winsener Wiesen Süd" und zum Leistungsspektrum von Deutsche Bauwelten unter:

https://plus.google.com/b/104783532639381760050/104783532639381760050/posts


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Deutsche Bauwelten GmbH
Abteilung Presse
Chromstraße 12

30916 Isernhagen HB
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MEF organisiert ersten LSO Hackathon auf der GEN15 vom 16. bis 18. November 2015

MEF organisiert ersten LSO Hackathon auf der GEN15 vom 16. bis 18. November 2015 "Nutzungserfahrung, unendliche Bandbreite und bedarfsgerechte Service-Bereitstellung dominieren derzeit die Vorstellungen vom Internet. Das neue Softwaremodell bei der Entwicklung hat die Innovationsrate in den vergangenen Jahren erheblich steigen lassen", erklärt Dave Ward, CTO Engineering und Chief Architect bei Cisco Systems. "Diese Innovationen benötigen Standardisierung und Open-Sourcing, und der MEF LSO Hackathon ist ein wichtiger Beitrag für das Ecosystem der Standard-Development-Organisationen (SDO) in Richtung auf die schnelle und adaptierbare Stärkung von Standards. Das ist Teil eines Trends, zu dem Cisco ger n ermutigt und den wir unterstützen."

"Das MEF nimmt die Zusammenarbeit mit anderen SDOs sehr ernst, was aus unserem neuen UNITE-Programm ersichtlich ist, das wir Mitte 2014 gestartet haben", ergänzt Nan Chen, President des MEF. "Der LSO Hackathon bringt diese Zusammenarbeit auf ein neues Level, indem er die Abhängigkeit von formalen aber langsameren Prozessen durch die Einführung neuer software-orientierter Ansätze ersetzt, die eine standardisierte Interoperabilität beschleunigen. Wir glauben, dass der MEF LSO Hackathon auch dazu dient, informelle Silos innerhalb unserer Mitgliedsorganisationen aufzubrechen, indem wir interaktive und bereichsübergreifende Teams bilden."

Ziele des LSO Hackathon

Die wesentlichen Ziele des ersten LSO Hackathon sind die Entwicklung und Implementierung von APIs (Application Program Interfaces) basierend auf dem LSO-Presto-API-Framework, OpenDaylight SDN-Controller-PlugIns für den Support von LSO-Presto-APIs sowie LSO-Orchestrierungslösungen einschließlich eines Prototyps eines LSO-Orchestrators mit einer GUI, die sich an der CE2.0-Service-Orchestrierung orientiert.

Diese ersten Ziele des LSO Hackathon basieren auf den Beiträgen und Projekten, die von Cablelabs und CenturyLink geleitet werden, zwei aktiven Mitgliedern des MEF.

Der LSO Hackathon wird gleichzeitig mit der Hauptkonferenz der GEN15 stattfinden. Am Montag, den 16. November mit einem vorbereitenden Workshop und von Dienstag bis Mittwoch mit der eigentlichen Zusammenarbeit und Kodierung.

Teilnahme und Registrierung

Für qualifizierte Experten stehen 50 Arbeitsplätze bereit. Als Background der Teilnehmer werden empfohlen: OpenDaylight- oder OPNFV-Mitglieder, Software-Entwickler von Service-Providern und Technologieherstellern, Netzwerkingenieure bzw. -architekten und -designer von Service-Providern, MEF Spezifikationsspezialisten sowie MEF Carrier Ethernet Certified Professionals (MEF- CECPs).

Weitere Informationen finden sich unter https://wiki.mef.net/display/LH/MEF+LSO+Hackathon

Über GEN15
Mit einer Zahl von mehr als 1.250 Teilnehmern aus über 325 Unternehmen ist die GEN15 das führende Networking-Event für Führungskräfte und erfahrene Professionals aus dem Carrier-Ethernet- und Third-Network-Ecosystem. GEN15 vereint rund 120 Carrier-Ethernet-, LSO-, SDN-, NFV- und Cloud-Experten weltweit, die mit ihren Präsentationen zum Event-Programm beitragen. Die Inhalte und Möglichkeiten zum direkten Networking zielen auf professionelle Mitarbeiter von Retail-, Wholesale- und Mobile-Service-Providern, Cloud-Service-Providern, mittlere bis große Unternehmen, Behörden, Netzwerkhersteller, Medien. Analysten, Investmentunternehmen und andere.

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Digitales Klassentreffen - Die webinale 2016 macht Berlin zum Treffpunkt international renommierter Web- und Design-Experten

Berlin, 1. Oktober 2015 - die webinale präsentiert vom 29. Mai bis 2. Juni 2016 in Berlin ein fünftägiges Konferenzprogramm rund um Neuerungen, Trends und Entwicklungen im World Wide Web, die zur erfolgreichen Realisierung von Projekten im Web-Umfeld entscheidend beitragen. Mit mehr als 80 praxisnahen Workshops, Sessions und Keynotes bietet die webinale sowohl Software-Entwicklern und Web-Designern als auch digitalen Professionals eine optimale Plattform zum gegenseitigen Erfahrungsaustausch und Inspiration über verschiedenste Berufszweige und Branchen hinweg. Über 90 international anerkannte Design und Web-Spezialisten vermitteln den Konferenzteilnehmern zudem ihr Expertenwissen und lassen sie an Tipps und Stolpersteinen aus der Unternehmenspraxis teilhaben.

Bereits am Sonntag, den 29. Mai eröffnen die praxisorientierten Power Workshops die Konferenzwoche der webinale. Über einen ganzen Tag hinweg erarbeiten die Konferenzbesuch er gemeinsam mit erfahrenen Referenten fundierte Kenntnisse ausgewählter Technologien, die sie vor Ort praktisch umsetzen und auf ihren Berufsalltag anwenden. Im Rahmen der Workshops haben die Teilnehmer ebenfalls die Möglichkeit, eigene Erfahrungen oder mögliche Problemstellungen einzubringen und im direkten Austausch mit den Workshop-Trainern Lösungsansätze zu finden. Am Konferenz-Donnerstag (2. Juni) erwartet die Besucher ein ebenso praxisnahes Programm mit weiteren Power Workshops, die das Spektrum der zu Beginn der Konferenz behandelten Schlüsselthemen ergänzen.

Die Vorträge an den Hauptkonferenztagen vom 30. Mai bis 1. Juni gliedern sich in thematische Tracks, die unter den Leitideen "Build & Develop", "Create & Inspire" und "Innovate & Manage" stehen. Die Vorträge unter dem Motto "Build & Develop" behandeln Technologien wie HTML5, JavaScript, Cloud-Tools oder das Internet of Things, die für die Realisierung von Web-Projekten relevant sind. Die Vorträge d es Tracks "Create & Inspire" richten sich vordergründig an Designer, für die Themen wie Typografie, Responsive Webdesign oder User Experience zum Alltag gehören. Für Professionals hält die webinale Vorträge der Reihe "Innovate & Manage" bereit, die Entwicklungen und Trends in den Bereichen Social Media, Digital Marketing oder Website-Optimierung und vieles mehr thematisieren.

Die Themengebiete der webinale im Überblick:

Build & Develop

* HTML5 & JavaScript
* Mobile-Web
* Mobile-Testing & Quality
* Pagespeed & Webperformance
* Agiles Projektmanagement
* Continuous Delivery & DevOps
* Smart Home, Internet of Things (IoT)
* Cloud Tools & Solutions
* Web Security

Create & Inspire

* Mobile & Responsive Webdesign
* Mobile User Experience (UX)
* Design Trends & Typografie
* Natural User Interface (NUI) Design
* Design Tools & Techniken
* Design Process & Methodolog y

Innovate & Manage

* Social Media im Unternehmen
* Mobile-Marketing & Commerce
* Digital-Marketing-Trends
* Website-Optimierung, SEO
* Analytics, Monitoring, Behavior Tracking
* Conversion-Optimierung
* E-Commerce & E-Payment
* Clevere Tools für Digital Professionals
* Innovative Businessmodelle

Ergänzend zum Vortragsprogramm der webinale erwartet die Teilnehmer am 31. Mai und 1. Juni eine breit aufgestellte Expo namhafter IT-Unternehmen, die ihre Produkte und Services vor Ort präsentieren. Abendliche Networking-Events wie die Expo Reception geben den Konferenzteilnehmern weitere Gelegenheiten, um mit Konferenzsprechern und Vertretern der Industrie ins Gespräch zu kommen sowie wertvolle Kontakte zu knüpfen. Teilnehmer der webinale haben zudem freien Zugang zur parallel stattfindenden International PHP Conference, die wertvolles Know-how rund um PHP- und Web-Technologien vermittelt: www.phpconference.com

Bei einer Anmeldung bis zum 4. Februar besuchen Teilnehmer einen Workshop-Tag kostenfrei und profitieren von den Frühbucherpreisen: www.webinale.de/tickets

Alle Informationen zur webinale finden sich unter: www.webinale.de

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"Vorsicht beim Kauf von aufgespaltenen Volumenlizenzen" - Düsseldorfer Landgericht* gibt U-S-C Recht

Die Rechtmäßigkeit und Zulässigkeit der Veröffentlichung dieser Meinung wurde durch das nun vorliegende aktuelle Urteil vom 05.08.2015 des Landgerichts Düsseldorf* bestätigt und die dortige Klage von usedSoft gegen U-S-C in allen Punkten abgewiesen.

U-S-C Geschäftsführer Peter Reiner freut sich über die Zustimmung des LG Düsseldorf: "Auch das jüngste BGH-Adobe-Urteil vom Dezember 2014 ändert nichts an unserer Auffassung, dass bei der Aufspaltung von Microsoft Volumenlizenzen Vorsicht geboten ist."

In den Urteilsgründen des LG Düsseldorf findet sich neben dem Hinweis, dass es sich bei den von usedSoft angegriffenen Veröffentlichungen der U-S-C um eine Meinungsäußerung handele, u.a. folgende Begründung: Die Klage ist "unbegründet" und ein Anspruch ergebe "sich .... insbesondere nicht wegen unlauterer Irreführung ...". (Urteilsbegründung, S.6) und weiter hebt das LG Düsseldorf hervor, dass U-S-C "den Urteilsinhalt nicht lediglich plakativ und pauschal darstellen, sondern differenzierend".

Im Zusammenhang mit der Einstufung als Meinungsäußerung zitiert das Gericht (S. 7/ 8 der Urteilsgründe) zudem einen Teil des damaligen U-S-C gebrauchte Software Blogs: "Seit kurzem kursiert in der Presse wieder einmal die Aussage, dass die Aufspaltung von Volumenlizenzen zum Zwecke des Weiterverkaufs rechtmäßig sei. Diese Aussage ist unserer Meinung nach schlicht und einfach falsch."

Weiter meint U-S-C Geschäftsführer Walter Lang: "Nachdem sich usedSoft Anfang des Jahres letztendlich auch beim Oracle-Urteil nicht durchsetzen konnte, fragen uns Kunden häufiger, was nun zu tun ist, wenn beim Verkauf gebrauchter Software die Lizenz-Rechtekette mit einem Notartestat nachgewiesen werden soll. Dazu sollten sich die Kunden eine eigene Rechtsmeinung bilden und unseren ausführlichen Artikel** lesen: "usedSoft nimmt Berufu ng im Oracle-Verfahren am OLG München zurück. Für Lizenzberater U-S-C war dies keine Überraschung". Abschließend meint die U-S-C Geschäftsführung:
"Wir als unabhängiger Lizenzberater empfehlen unseren Kunden grundsätzlich, sich vor einem Lizenz-Kauf professionell beraten zu lassen, um spätere Probleme bei Lizenz-Audits zu vermeiden."

*Urteil des LG Düsseldorf 12 O 76/15 vom 05.08.2015 usedSoft vs. U-S-C, noch nicht rechtskräftig.
** Quelle Pressemeldung: "usedSoft nimmt Berufung im Oracle-Verfahren am OLG München zurück" (http://www.u-s-c.de/usedsoft-nimmt-berufung-im-oracle-verfahren-am-olg-muenchen-zurueck/)

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