Montag, 7. Mai 2018

Warum misst die deutsche Justiz mit zweierlei Maß?

Warum misst die deutsche Justiz mit zweierlei Maß? Gerichtliche Ladungen sind willkommener Anlass für Vollzugsbeamte, um Beschuldigte mit festem Wohnsitz, die schon länger hier sind, in Gewahrsam zu nehmen.

Eingewanderte Straftäter ohne Visum und ohne Reisepass hingegen werden nach tatsächlichen Gewalttaten, Sachbeschädigungen und Diebstählen wieder freigelassen, weil die Justizvollzugsanstalten überfüllt sind. Gewalt gegen Polizisten wird hingenommen. Sie werden sogar weiterhin alimentiert, auch wenn sie über mehrere Identitäten verfügen.

In Einzelfällen arbeiten sie mit Verfassungsschutzbehörden zusammen, bis sie ihren Zweck erfüllt haben. Das OLG Koblenz [1] befand: "Die rech tsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt."

Hans-Georg Kolpak ist gebeten worden, am Dienstag, dem 8. Mai 2018 um 14:30 Uhr, im Sitzungssaal 260, 2. OG, Justizgebäude in der Europaratstraße 13 in 08523 Plauen zu erscheinen. Sollte er inhaftiert werden, hat er keinerlei Möglichkeit mehr, irgendwelche Angelegenheiten zu regeln oder jemanden anzurufen.

Es geht um eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 1.125 Euro entstehend aus 45 Tagessätzen zu 25 Euro, gegen die er Einspruch eingelegt hat.

Tierschutzgesetz § 17
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wie derholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.

Der Vorbesitzer zweier Hunde war per E-Mail vom 24. Februar 2017 bis 7. Juli 2017 über seine eigene Erkrankung und über die Erkrankung beider Hunde informiert worden. Er sah darin kein strafbares Handeln. Aufgrund des guten Rufes von Hans-Georg Kolpak und seiner Erkundigungen beim Tierheim Kandelhof hatte er Vertrauen gefasst. Immerhin hält Herr Kolpak seit 1976 ein bis drei Katzen und hielt von 2013 bis 2017 ein bis zwei Hunde. Dieser Artikel wurde 2016 im Pfotenschutzkurier abgedruckt. [2]

Ende März 2017 sah alles noch nach allergischen Beschwerden aus. Die Hunde sind genauso wie er Allergiker. Er stellte sofort die Ernährung auf tiefgefrorenes Fleisch und frisches Gemüse um. Schließlich wurde er gewahr, dass Parasiten im Spiel sind.

Zwar behandelte er die Hunde auf Flohbefall und pflegte sie, doch war er durch sehr starken Juckreiz so geschwächt, dass er weder die Tragweite der Situation erkannte, noch den Milbenbefall erkannte. Sein Bett und die Wohnung waren ein einziger Flohzirkus und er war am ganzen Körper zerstochen.

Zusätzlich teilte sich ein Ameisenvolk in der Kellerdecke. Hunderte von Königinnen flogen zu den Fenstern und tausende von Ameisen bewegten sich auf dem Fußboden. Während er sie freiließ, drangen hunderte von Schmeißfliegen in die Wohnung ein. Es war tagelang der blanke Horror. Durch das Ausbringen von Kieselgur wurde er schließlich Herr der Lage.

Wunden, die sich Chameur und Cayenne aufgrund des Juckreizes selbst zufügten, desinfizierte, pflegte und verband er. Sie heilten binnen zwei drei Tagen komplikationslos ab. Auch der Appetit von beiden Hunden war bis zum letzten gemeinsamen Tag ungebrochen gut. Da offensichtlich keine Allergie bestand, konnte er wieder auf das normale vom Vorbesitzer empfohlene Futter umstellen.

Die Rechtslage
Hans-Georg Kolpak hat keine der im Tierschutzgesetz beschriebenen Handlungen vollzogen. Diese private Fiktion beruht lediglich auf einem tierärztlichen Befundbericht nach einer tierärztlichen Diagnose am 8. Juli 2017. Indem Richter dieser Fiktion folgten, beeinträchtigten sie ihre richterliche Unabhängigkeit. "Ein Blick ins Gesetz erspart viel 'falsche Tatsachenbehauptungen'." Juristen kennen den Originalreim.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art 97
(1) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetze unterworfen.

Auch Richter vom Amtsgericht Plauen sind dem Tierschutzgesetz unterworfen. Es gibt keinen Ermessensspielraum. Ein Gesetz kann niemals die Unabhängigkeit eines Richters beinträchtigen:

Deutsches Richtergesetz
§ 26 Dienstaufsicht
(1) Der Richter untersteht einer Dienstaufsicht nur, soweit nicht seine Unabhängigkeit beeinträchtigt wird.

Es gibt keine Zeugen einer vermeintlich en Straftat nach dem Tierschutzgesetz. Der Vorbesitzer und seine Freundin trafen ihn und die Hunde erkrankt an und sie vereinbarten einen kurzfristigen Tierarztbesuch. Trotzdem sind am 8. Mai 2018 vier vermeintliche Zeugen geladen. Einer hat ihn besucht, nachdem die Hunde wieder beim Vorbesitzer waren, und eine hat seine Aussage zur Situation gelesen.

Die juristischen Prozeduren in Deutschland
Es gilt stets als schuldig, wer beschuldigt wird. Die Beweislast liegt nicht beim Denunzianten, sondern wird umgekehrt und dem Beschuldigten auferlegt. Das, was nicht getan wurde, kann jedoch niemals entkräftet werden. Die festgelegten Tagessätze füllen lediglich die Justizkasse. Die Kostenlast ruht demnach beim Denunzianten und bei den Juristen, die der Fiktion folgen .

Wofür soll Beugehaft gut sein, die ja nur weitere Kosten verursacht? Sie wird beispielsweise bei nichtgezahltem Rundfunkbeitrag in Einzelfällen vollzogen, um abschreckende Beispiele zu schaffen . Die bundesweit durchschnittlichen Tageshaftkosten im Jahr 2013 beliefen sich auf 133,83 Euro. Die Tagessätze decken gerade einmal sieben Tage ab.

Siehe auch Die zwölf Rechtsvermutungen der BAR . [3]

Quellen
[1] www.dzig.de/Ist-Deutschland-bereits-ein-Dreckslochland
[2] www.dzig.de/sites/default/files/Pfoten-Kurier-2016-.jpg
[3] www.dzig.de/Die-zwoelf-Rechtsvermutungen-der-BAR

https://www.youtube.com/watch?v=hm3eBxm-ilw

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