
Zu der Unternehmensgruppe GEBAB gehören beispielsweise die Schifffonds MT "Baltic Sea" und MT "Artic Bridge". Diese sollen mittlerweile wohl auch von der Schifffahrtsbranche betroffen sein.
Die meisten Schiffe, die von der Schifffahrtskrise betroffen sein sollen, befinden sich wohl schon in der Sanierung. Anleger könnten sich daher möglicherweise Nachschussforderungen ausgesetzt sehen.
Oft sollen Anleger von ihren Banken falsch beraten und insbesondere nicht über Rückvergütungen aufgeklärt worden sein. Die neuste BGH-Rechtsprechung bestätigt aber, dass Banken dazu verpflichtet sind, ihre Rückvergütungsprämien zu offenbaren. Außerdem wurden sie nicht darüber aufgeklärt, dass die gezeichnete Anlage nicht zur Altersvorsorge geeignet ist. Unter diesen Vorausse! tzungen haben die Anleger gute Chancen Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das von ihnen investierte Geld zurück zu bekommen.
Vielen Anlegern ist darüber hinaus gar nicht bewusst, dass sie mit ihrer Anlage oftmals Gesellschafter geworden sind und dass sie im Falle einer Insolvenz ihre komplette Anlage verlieren können. Es besteht ferner die Möglichkeit, dass es nicht nur zu einem Totalverlust der Beteiligungen kommen kann, sondern zudem könnten Nachschussforderungen im Raume stehen.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt umfangreich und einzelfallbezogen prüfen, ob und gegen wen Ihnen Ansprüche zustehen. Insbesondere wird geprüft, ob Sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind. Mit Hinblick auf die kurzen Verjährungsfristen sollten Sie unverzüglich handeln.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23
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