Am 15. Oktober 2013 veröffentlichte die WirtschaftsWoche einen Artikel mit der Überschrift "Beim Fondsanbieter fairvesta sieht es düster aus" über die fairvesta-Gruppe.
Die fairvesta-Gruppe hat in einer eigenen
LHR hat daraufhin die erforderlichen rechtlichen Schritte gegen diese klaren Rechtsverletzungen eingeleitet.
Kanzlei Nieding + Barth gibt Unterlassungserklärung ab
Die Kanzlei Nieding + Barth hat die Internetseiten daraufhin umgehend gelöscht und auch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, mit der sie sich verpflichtet, die Schaltung der Internetseite nebst bestimmter Inhalte bei Meidung einer Vertragsstrafe von 5000,01 EUR zu unterlassen.
Landgerichte Frankfurt und Düsseldorf erlassen einstweilige Verfügungen wegen rechtswidriger Berichterstattung
Zusätzlich hat das Landgericht Frankfurt antragsgemäß eine einstweilige Verfügung erlassen, welche der Kanzlei den Betrieb der Domain bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR untersagt.
Ferner hat auch das Landgericht Düsseldorf antragsgemäß eine einstweilige Verfügung erlassen, wonach der PIA ProtectInvestAlliance Rechtsanwaltsgesellschahft mbH, sowie den Rechtsanwälten Klaus Nieding und Andreas Tilp persönlich bei Meidung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 EUR verboten wird, bestimmte, herabsetzende Äußerungen zu wiederholen.
LHR ist von der fairvesta-Gruppe in diesem Zusammenhang beauftragt worden, gegen sämtliche weiteren rechtsverletzenden Berichterstattungen über die fairvesta-Gruppe ebenfalls in aller Konsequenz vorzugehen. Dementsprechend wurden auch bereits in weiteren Fällen die erforderlichen rechtlichen Schritte zur Durchsetzung der bestehenden Ansprüche der fairvesta-Gruppe eingeleitet.
Die fairvesta-Gruppe hat im Interesse der eigenen Anleger bereits einen gerichtlich anerkannten Sachverständigen mit der Prüfung der gegen ihre Geschäftstätigkeit erhobenen Vorwürfe beauftragt. Das Ergebnis dieser Prüfung ist in den nächsten Wochen zu erwarten.
Zusätzlich hat ein ein namhaftes Anwaltsbüro, das auf Anlegerschutz spezialisiert ist, mit der Prüfung der Vorwürfe begonnen und wird darüber in den nächsten Wochen neutral berichten.
Die fairvesta-Gruppe behält sich vor, u. a. auf Grundlage des Prüfungserge! bnisses Regressansprüche geltend zu machen, um sich in Bezug auf jegliche rufschädigende Berichterstattung schadlos zu halten.
Köln, den 25. Oktober 2013
RAe. Lampmann, Haberkamm & Rosenbaum
Arno Lampmann
Stadtwaldgürtel 81-83
50935 Köln
Deutschland
E-Mail: lampmann@lhr-law.de
Homepage: http://www.lhr-law.de
Telefon: 0221/2716733-0
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