Freitag, 30. Januar 2015

MC-Garagen: Eigentum und Enteignung im Garagenbau

MC-Garagen: Eigentum und Enteignung im Garagenbau Wer mit www.MC-Garagen.de Reihengaragen oder einen Garagenhof kunstvoll gestaltet, sollte durchaus bedenken, welche bauliche und rechtliche Situation in 50 Jahren auftritt. Ist eine solche Überlegung abwegig? Wo ist die Grenze bei der Anzahl der Kfz-Stellplätze, um den Denkmalschutz ins Spiel zu bringen. Wer wirft solche Diskussionen auf und wann? Ehrlicherweise ist kein Mensch ein Hellseher oder Prophet und kann erahnen, was 50 Jahre später die Menschen bewegt.

Denkmalschutz
Die 1930 gebauten und 1961 vom jetzigen Eigentümer gekauften Kant-Garagen in Berlin erfreuen sich einer nicht enden wollenden Diskussion. [1] Doch es ist eine Sache zu träumen und eine andere Sache zu bezahlen. Verpflichtet Eigentum zum Verkauf, wenn ein offensichtlicher Verfall stattfindet? Bauruinen gibt es, solange gebaut wird. Einstmals schöne Bauwerke verfallen, wenn sie nicht erhalten werden. [2] Genauso ist es mit MC-Garagen. Es gibt unbegrenzt viele kunstvolle Gestaltungsmöglichkeiten beim Bau von Garagenhöfen mit diesen Stahlfertiggaragen. Es kann durchaus sein, dass solch ein Garagenhof in dreißig oder fünfzig Jahren als schützenswertes Baudenkmal eingestuft wird.

Enteignung eines Kulturdenkmals
Das Bundesverfassungsgericht führt in seinem Beschluß 1 BvL 7/91 vom 2. März 1999 im Absatz 92 unter anderem aus: "Nimmt man die gesetzliche Erhaltungspflicht hinzu, so wird aus dem Recht eine Last, die der Eigentümer allein im öffentlichen Interesse zu tragen hat, ohne dafür die Vorteile einer privaten Nutzung genießen zu können. Die Rechtsposition des Betroffenen nähert sich damit einer Lage, in der sie den Namen "Eigentum" nicht mehr verdient. Die Versagung einer Beseitigungsgenehmigung ist dann nicht mehr zumutbar. Erfordert das Allgemeinwohl nach Auffassung des Gesetzgebers dennoch die Erhaltung des geschützten Kulturdenkmals, wie es bei Bauwerken hoher kulturhistorischer Bedeutung denkbar ist, kann dies nur auf dem Wege der Enteignung ... erreicht werden." [3] Es bleibt die Frage offen, ob die Öffentliche Hand willens und finanziell in der Lage ist, die Verantwortung für ein Baudenkmal zu übernehmen. Dies hat sich im Fall der Berliner Kant-Garagen bislang nicht abgezeichnet.

Gestaltungsfreiräume im Garagenbau
MC-Garagen können durch eine individuelle Dachgestaltung, eine künstlerische Aufwertung der Garagenaußenwände und durch Kunstwerke auf den Garagentoren eine kulturhistorische Bedeutung erlangen. Dies ist jedoch immer erst im Laufe von Jahrzehnten erkennbar, weil kulturelle Trends als solche erst im Rückblick bewertet werden kön nen, niemals jedoch im Voraus. Es gibt Hörmann Garagentore, deren Stahlrahmen mit individuellen Hölzern gefüllt werden können. Je nach Holzart ist auch eine lange Materialbeständigkeit möglich. Der mineralhaltige wasserabweisend ausgerüstete Außenputz der Garagenwände ist ein sehr gut geeigneter Untergrund für Gemälde, Sprüharbeiten oder strukturierte Arbeiten, ohne dabei den Garantieanspruch zu verwirken. Den Ortstermin mit einem Fachberater von www.MC-Garagen.de vereinbaren Bauherren oder Investoren über das Kontaktformular oder über die Servicenummer 0800 7711 773.

Quellen:
[1] www.tinyurl.com/Kant-Garagen
[2] http://de.wikipedia.org/wiki/Kant-Garagen
[3] www.bverfg.de/entscheidungen/ls19990302_1bvl000791
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http://de.wikipedia.org/wiki/L eistungsschutzrecht_für_Presseverleger

MC-Garagen
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