
Vorbeugender Brandschutz in und vor Garagen
Feuerwehrleute geben wertvolle Hinweise, wie die Gefahr von Bränden gering gehalten wird. Sie beruhen auf den Erfahrungen und Erkenntnissen jahrzehntelanger täglicher Praxis. Eine gute Belüftung mindert die Brandgefahr, weil Dämpfe von Lösungsmitteln schneller abziehen. Alle abgestellten Gegenstände müssen mit dem Betrieb oder der Unterhaltung eines Kraftfahrzeuges in unmittelbarem Zusammenhang stehen. In Garagen bis zu 100 Quadratmetern Nutzfläche dürfen bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren und nicht brennbaren Behältern aufbewahrt werden. Die zum Fahrzeug gehörenden Räder oder Reifen für die Winterzeit oder Sommerzeit, kleinere Behälter aus brennbarem Material für Autowerkzeug oder Regalböden für Autozubehör sind zulässig. Nützlich sind Feuerlöscher, um Brände zu bekämpfen, die gerade entstehen. Einer kann in der Garage sein, aber ein zweiter sollte fünf bis zehn Meter entfernt untergebracht werden, falls in der geöffneten Garage bereits Feuer ausgebrochen ist. Brennt es bereits in einer geschlossenen Garage, darf auf keinen Fall das Garagentor geöffnet werden. Der plötz lich eindringende Sauerstoff kann Stichflammen erzeugen, die Personen im näheren Umkreis schwerste Verbrennungen zufügen. Vor und neben Garagen dürfen keine brennbaren Gegenstände gelagert sein. Eine Mülltonne neben einem Holzgaragentor ist denkbar ungünstig.
Beratung und Kauf von Exklusiv-Garagen
Beim Ortstermin geht ein Fachberater von Exklusiv-Garagen aus Bad Salzuflen gerne auf alle Aspekte des Garagenbaus ein und schöpft aus seiner Erfahrung bleim Planen und in der Kommunikation mit den Baubehörden. Über das Kontaktformular auf www.Exklusiv-Garagen.de oder über die Servicenummer 0800 785 3785 wird der telefonische Erstkontakt hergestellt.
Quellen:
[1] www.tinyurl.com/Muelltonnenbrand
www.Exklusiv-Garagen.de/garagendesigner.htm | www.Exklusiv-Garagen.de/promovideo_exklusiv.html | www.Exklusiv-Garagen.de/bilder_einzelgaragen.htm
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http://de.wikipedia.org/wiki/Leistungsschutzrecht_für_Presseverleger
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