Donnerstag, 21. August 2014

Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen hat sich verdoppelt

Steuerhinterziehung: Zahl der Selbstanzeigen hat sich verdoppelt GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach Medienberichten sind bei den zuständigen Finanzämtern von Januar bis Ende Juni 2014 rund 22.500 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung eingegangen. Für den Fiskus bedeute dies Mehreinnahmen in einer Höhe von zirka einer halben Milliarde Euro.

Offenbar zeigt die geplante Verschärfung der Regeln für die Selbstanzeige ab 2015 Wirkung, so dass viele Steuersünder noch in diesem Jahr die Möglichkeit zur strafbefreienden Selbstanzeige nutzen wollen und reinen Tisch machen. In einigen Bundesländern habe sich die Zahl der Selbstanzeigen sogar v erdreifacht, heißt es. Darüber hinaus haben sicher auch die verstärkte Kooperationsbereitschaft der Schweiz und anderer Staaten, der Ankauf von Steuer-CDs und die Fälle prominenter Steuersünder dafür gesorgt, dass die Angst vor Entdeckung steigt.

Die Selbstanzeige ebnet den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit. Allerdings wirkt sie nicht automatisch strafbefreiend, sondern nur wenn sie rechtzeitig gestellt wird und vollständig ist. Das bedeutet, dass alle relevanten Steuerangelegenheiten der vergangenen fünf Jahre offen gelegt und entsprechend dokumentiert werden müssen. Das kann für viele zum Stolperstein werden. Daher ist es ratsam und sicherer eine Selbstanzeige nicht auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Mustererklärungen zu verfassen, sondern sich an einen im Steuerrecht versierten Rechtsanwalt und Steuerberater zu wenden. Sie kennen die Fallstricke und wissen, welche Unterlagen dem Finanzamt vorgelegt werden müssen, damit die Selbstanzeige straf befreiend wirkt.

Ab 2015 wird die Selbstanzeige deutlich schwieriger. Dann müssen voraussichtlich alle Steuerangelegenheiten der vergangenen zehn Jahre dem Finanzamt vorgelegt werden. Dadurch wird es wesentlich problematischer eine vollständige Selbstanzeige zu verfassen. Zudem sollen auch die Strafzuschläge spürbar steigen. Komplett straffrei soll eine Selbstanzeige nur noch dann sein, wenn die Summe hinterzogener Steuern 25.000 Euro nicht überschreitet. Bei höheren Summen sind saftige Zuschläge fällig: Ab einer Summe von 100.000 Euro hinterzogener Steuern ist ein Strafzuschlag von 15 Prozent geplant, ab einer Million Euro von 20 Prozent.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

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