Montag, 4. Juli 2016

Garagenrampe.de und zulässige Brandlasten

Garagenrampe.de und zulässige Brandlasten Die Wahl für den Garagenbau fiel auf den Garagenhersteller www.Garagenrampe.de aus Bad Salzuflen. Die Garagen stehen und wollen genutzt werden. Was darf alles hinein? Was bleibt besser draußen? Glücklicherweise sind Garagen kein Bereich, in dem sich viele verantwortungslose Politiker und Manager tummeln. Wer sie nutzt, ist verantwortlich. Wer fahrlässig die Brandlasten erhöht, wird mit einem Brandversicherer konfrontiert, der völlig zu Recht unangenehme Fragen stellt und die Zahlung verweigert. Sobald nämlich ein Vollbrand auf Nachbargebäude übergreift, wird es richtig teuer und kann in lebenslanger Überschuldung enden. Wer will so etwa s für sich? Politiker treten zurück und erhalten ihr Ruhestandsgeld, Manager treten zurück und erhalten ihre Abfindung, aber die Zeche zahlen andere. Diese großzügigen Regelungen gelten im normalen Leben nicht, weil sie absolut lebensfremd sind. Der Paragraph 37 des Parteiengesetzes lautet: "§ 37 Nichtanwendbarkeit einer Vorschrift des Bürgerlichen Gesetzbuchs - § 54 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs wird bei Parteien nicht angewandt." Es ist also mitten in der Bundesrepublik Deutschland gesetzlich geregelt, dass ein Paragraph des Bürgerlichen Gesetzbuches für Parteien NICHT gilt. [1]

Zulässige Brandlasten in Garagen
Die "Verordnung des Wirtschaftsministeriums für Garagen und Stellplätze (Garagenverordnung - GaVO)" aus Baden-Württemberg liefert ein hervorragendes Beispiel aussagekräftiger Regeln für erlaubtes Lagergut: pro Fahrzeug ein Satz Räder oder Felgen, ein Dachträger, Fahrradständer und Kindersitz (aber: Zwillinge, Drillinge oder Vierling e?), Metallschränke und Metallregale für Kleinmengen von Material und Putzmitteln OHNE Lagerhaltung, ein Fahrrad pro Haushaltsangehörigem und Reinigungsgeräte. Alles andere ist tabu: kurzzeitiges Zwischenlagern von Möbeln und Sperrmüll und Aufenthalt von nicht berechtigten Personen. [2]

Jetzt schließt sich der Kreis und wir kommen zum verantwortungslosen Handeln von Parteien zurück: In der Bundesrepublik Deutschland wandern seit Sommer 2015 Hunderttausende von Menschen aus Nordafrika, Ostafrika und dem Nahen Osten ein. Garagen und Hallen werden als Notlager und als Notunterkünfte zweckentfremdet und die zulässigen Brandlasten außer Kraft gesetzt. Sie werden grob fahrlässig ignoriert. Die Ahnungslosigkeit mancher Kindsköpfe ist dem entsprechend unfassbar: "Als in Düsseldorf eine Halle mit 300 Flüchtlingen niederbrannte, waren Verstöße gegen den Brandschutz offensichtlich. Doch sie wurden nicht thematisiert. Warum wohl? ... Auf dem Dach waren fast vollfläc hig Photovoltaikanlagen montiert, was den 'Qualitätsmedien' allerdings keine Erwähnung wert war. Die Bilder vom Brand zeigen eindeutig, dass es keine wirksamen Brandabschnitte gab. Die Messehalle ist in kürzester Zeit in ganzer Länge vollständig ruiniert worden." [3] Alle Bürgermeister bundesweit werden von den Landratsämtern unter Druck gesetzt, solche Rechtsbrüche herbeizuführen und beizubehalten. Es fließt viel Geld für Zerstörungen und für niedergebrannte Gebäude, doch der Einwanderungsstrom hält unvermindert an. Ein Schelm ist, der Böses dabei denkt! [4] Die Kosten gehen zu Lasten der Steuerzahler! Die Überschuldung wächst!

Garagenbau mit Garagenrampe
Um Zwangslagen vorzubeugen, die das Leben finanziell ruinieren können, rät www.Garagenrampe.de stets dazu, die zulässigen Brandlasten einzuhalten. Zum Planen der gewünschten Garagen ist das Beratungsteam über die Festnetznummer 05222 36901 - 0 erreichbar .

Quellen:
[1] www.youtube.com/watch?v=f5zB_XJS5NY
[2] www.kurzlink.de/Brandlast
[3] www.kurzlink.de/Asylheim
[4] www.DZiG.de/Zuwanderer
www.kurzlink.de/Garagenrampe | www.garagenshop24.de | www.garagenshop24.yatego.com | www.rakuten.de/shop/garagenshop24 | http://stores.ebay.de/Garagenshop24de | www.Garagen-Fotos.de

Garagenrampe GmbH & Co. KG
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Schloßstr. 4

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E-Mail: Info@Garagenrampe.de
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