Mittwoch, 26. März 2014

Energieeinsparverordnung: neue Standards ab 1. Mai 2014

Mit der novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV), die am 1. Mai 2014 in Kraft tritt, setzt die Bundesregierung die EU-Richtlinie bezüglich der Energieeffizienz von Gebäuden um. Welche neuen Anforderungen sich daraus für Immobilienverkäufer, Vermieter und Wohneigentümer ergeben, weiß Carsten Rumpeltin von Falc Immobilien in Köln.

"Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 einen überwiegend klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen", so der erfahrene Immobilienexperte. "Die Änderungen betreffen zum größten Teil Neubauten, doch auch für Besitzer von Bestandsimmobilien gelten einige neue Regelungen."

Neubauten müssen zum Beispiel ab dem 1. Januar 2016 über eine um 20 Prozent bessere Wärmedämmung verfügen, und der jährliche Primärenergieverbrauch eines neu errichteten Gebäudes muss um zusätzliche 25 Prozent gegenüber den noch gültigen Vorschriften sinken. Der versierte Immobilienmakler rät Bauherren, sich scho n jetzt an die neuen Auflagen zu halten, um hohe Kosten für eine Nachdämmung zu vermeiden.

"Durch die neuen Bestimmungen soll auch der Energieausweis weiter an Bedeutung gewinnen und muss deshalb ab dem 1. Mai 2014 bei jeder Besichtigung vorgelegt werden", weiß Carsten Rumpeltin. Es sei allerdings ausreichend, wenn Vermieter und Immobilienverkäufer das Dokument gut sichtbar aushängen. Zudem müssen verschiedene Kennwerte aus dem Ausweis ab dem 1. Mai 2014 in allen kommerziellen Immobilieninseraten genannt werden, so der erfahrene Immobilienmakler. Dazu gehören unter anderem das Baujahr sowie der Energiebedarf des Gebäudes und die Art des Energieträgers.

Carsten Rumpeltin von Falc Immobilien in Köln erstellt für seine Kunden ansprechende Exposs und Anzeigen mit allen erforderlichen Kennwerten und bewirbt die ihm anvertrauten Immobilien mit weiteren erprobten Marketingmaßnahmen wie virtuellen 3D-Rundgängen, aufmerksamkeitsstarken Verkaufsschildern sow ie der Veröffentlichung in mehr als 100 Internet-Immobilienbörsen zielgerichtet am Markt. Sein umfangreiches Serviceportfolio wird durch eine umfassende Beratung in Vertragsangelegenheiten, die Begleitung bei Notarterminen sowie ausführliche Bonitätsprüfungen von Interessenten abgerundet.

Mehr Informationen zu Immobilienmakler Köln, Makler Köln und Haus Verkauf Köln finden Interessenten unter http://www.falcimmo.de/Immobilien-Koeln.htm.

Falc Immobilien Köln
Carsten Rumpeltin
Aachener Str. 457

50933 Köln
Deutschland

E-Mail: carsten.rumpeltin@falcimmo.de
Homepage: http://www.falcimmo.de
Telefon: 0221 - 29497744

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