Mittwoch, 26. März 2014

Steuerhinterziehung: Strengere Regeln für strafbefreiende Selbstanzeige geplant

Steuerhinterziehung: Strengere Regeln für strafbefreiende Selbstanzeige geplant GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die vergangenen Wochen haben deutlich gezeigt, wie schwierig es für Steuersünder ist, eine Selbstanzeige so zu verfassen, dass sie tatsächlich ihre strafbefreiende Wirkung entfalten kann. Nun plant die Bundesregierung die Regeln für die strafbefreiende Selbstanzeige weiter zu verschärfen. Die Rede ist u.a. davon, den Zeitraum, für den die unrichtigen Steuerangaben korrigiert werden müssen, von bisher fünf auf zehn Jahre zu verlängern. Auch an einen höheren Strafzuschlag ist gedacht.

Unabhängig davon wirkt d ie Selbstanzeige nur dann strafbefreiend, wenn absolut reiner Tisch gemacht wird, d.h. die Angaben müssen vollständig inklusive der entsprechenden Unterlagen sein. Darüber hinaus muss sie rechtzeitig beim zuständigen Finanzamt gestellt werden - und zwar bevor eine Prüfungsanordnung des Finanzamts vorliegt. Außerdem müssen die hinterzogenen Steuern innerhalb einer bestimmten Frist nachbezahlt werden. Erst dann tritt die Strafbefreiung ein. Der Laie steht also vor einer Mammutaufgabe, die er nicht ohne die Hilfe eines im Steuerrecht versierten Rechtsanwalts in Angriff nehmen sollte.

Denn schon der kleinste Formfehler kann dazu führen, dass die Selbstanzeige fehlschlägt und die Straffreiheit nicht eintritt. Wer die Selbstanzeige aber mit einem kompetenten Berater verfasst, kann diesen auch dafür haftbar machen, wenn dennoch Fehler auftreten sollten.

Nach Recherchen der Süddeutschen Zeitung hat sich die Zahl der Steuer-Selbstanzeigen im Jahr 2013 auf 25. 000 verdreifacht. Nur die wenigsten Fälle enden in spektakulären Gerichtsprozessen. Ist die Selbstanzeige richtig verfasst, vollständig und form- und fristgerecht eingereicht, tritt in den meisten Fällen auch die Strafbefreiung ein. Selbst eine fehlerhafte Selbstanzeige sorgt in der Regel noch für eine Strafmilderung.

Fälle von Steuerhinterziehung geraten meist erst dann in die Schlagzeilen, wenn Prominente darin verwickelt sind und hohe Beträge hinterzogen wurden. Es sollte allerdings beachtet werden, dass Steuerhinterziehung nicht erst bei Millionenbeträgen, sondern schon bei jeder "kleinen Steuerlüge" beginnt. Wer in seiner Steuererklärung falsche Angaben macht, macht sich strafbar.

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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
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Hohenzollernring 21-23

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