
Eine Selbstanzeige sollte also nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Für den Laien ist es kaum möglich, die Selbstanzeige so zu stellen, dass sie tatsächlich strafbefreiend wirkt. Dafür sind zu viele Fallstricke zu beachten. Auch vorgefertigte Mustererklärungen helfen kaum weiter. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend individuell behandelt werden. Um das Risiko einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung trotz Selbstanzeige zu minimieren, sollten sich Betroffene an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater wenden. Die Experten wissen, welche Abgaben nötig sind, welche Unterlagen von der Bank benötigt werden und wie man diese auch von dem Kreditinstitut erhält. Im Ausnahmefall können Unterlagen auch nachgereicht und die Steuerschuld zunächst geschätzt werden. Diese Schätzung sollte allerdings schon möglichst genau und auf keinen Fall zu gering sein.
Wenn das Finanzamt den Steuerbescheid korrigiert hat, muss die Steuerschuld innerhalb einer kurzen Frist beglichen werden. Geschieht dies nicht, verfehlt die Selbstanzeige ebenfalls ihre strafbefreiende Wirkung. Das gilt auch, wenn sie nicht rechtzeitig gestellt wird.
Wer mit Hilfe der Selbstanzeige in die Steuerlegalität zurückkehren möchte, sollte dies nach Möglichkeit noch in diesem Jahr machen. Zwar gibt es auch im kommenden Jahr noch die Selbstanzeige, aber die Regeln sollen nach dem Willen der Finanzminister deutlich verschärft werden. Dann müssen voraussichtlich die Steuerhinterziehungen der vergangenen zehn Jahre offengelegt werden und es ist mit deutlich höheren Strafzuschlägen zu rechnen. Die Selbstanzeige wird also schwieriger und auch teurer.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
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