Donnerstag, 4. Februar 2016

Stellplatzsatzungen und MC-Garagen

Stellplatzsatzungen und MC-Garagen Manchmal gilt für www.MC-Garagen.de der abgewandelte Spruch: "Raum ist auf dem kleinsten Grundstück!" Lebensgewohnheiten in alten Ortskernen haben sich in den letzten 50 Jahren massiv gewandelt. Besonders dort, wo Haus an Haus steht und die Grundstücke wenig Grünflächen und Freiflächen aufweisen, ist guter Rat teuer. Wo 1966 kein einziges Auto genutzt wurde, aber vier Erwachsene wohnten, sind heute unter Umständen sogar vier Pkw in Gebrauch. Manches Dorf mit einer schmalen Hauptstraße ist darauf angewiesen, dass dort keine Autos parken, damit im Winter Räumfahrzeuge und ganzjährig andere Lkw freie Durchfahrt haben. [1] Selbst wenn in einzelnen Orten eine Umgehungstraße gebaut werden konnte, so gibt es auch schmale Täler oder Flußtäler mit einer Eisenbahnstrecke, wo beim besten Willen kein Platz für eine Umgehungstraße vorhanden ist. Nur selten ist die Not so groß, dass der Durchgangsverkehr auf eine Brücke umgeleitet wird, die über die Wohnhäuser gebaut wurde. Wer dann Platz für eine MC-Garage aus Mannheim schaffen kann, profitiert von den relativ schmalen Garagenwänden im Vergleich zu gemauerten Garagen. Ein Notnagel ist eben kein Optimum, denn die gute Belüftung in einer Stahlfertiggarage entfaltet sich nicht in einer exakt ausgefüllten Baulücke, sondern erst, wenn die Fertiggarage frei steht und möglichst ganztägig von der Sonne beschienen werden kann.

Ziele von Stellplatzsatzungen
Stellplatzverordnungen oder Stellplatzsatzungen [2] wirken begrenzt. Sie wollen Autofahrer und Zweiradfahrer motivieren, ihre Fahrzeuge möglichst auf Privatgrundstücken unterzubringen, damit die Straßen zum Fa hren statt zum Parken genutzt werden können. Allerorten ist die Not groß, aber der Platz begrenzt. Auch wenn die Erkenntnisse aus Statistiken und die bisherigen Erfahrungen durch wachsende Motorisierung in die Planung von Neubauten und Umbauten einfließen, bleibt der Altbestand in seiner fatalen Wirkung größtenteils erhalten. Die Kritik an den Bauvorschriften setzt ein, wenn Bauherren, die autofrei bauen wollen, behördlich gezwungen sind, Kfz-Stellplätze zu schaffen, was den Gesamtpreis eines Bauwerkes in die Höhe treibt. Tiefgaragenplätze können andererseits nicht kostendeckend vermietet werden. Sie werden daher über die Wohnungsmiete subventioniert, was besonders Fußgänger oder Fahrradfahrer schmerzt, die autofrei leben möchten. Selbst innerhalb eines örtlichen Bebauungsplanbereiches verfehlen Stellplatzverordnungen oder Stellplatzsatzungen oft ihren Zweck . Es muss zugestanden werden, dass Lebensgewohnheiten von Bewohnern starken Schwankungen durch Mieterwechsel od er Eigentümerwechel unterliegen.

Möglichkeiten mit MC-Garagen
Einzelgaragen und Doppelgaragen, Großraumgaragen und Reihengaragen werden nach über 120 Standardgrößen geplant und gebaut. Doch auf Wunsch ist auch ein zentimetergenauer Bau möglich. Ein Ortstermin mit einem Fachberater wird über www.MC-Garagen.de oder 0800 7711 773 erbeten.

Quellen:
[1] www.kurzlink.de/Stellplatzsatzung
[2] https://de.wikipedia.org/wiki/Stellplatzverordnung
www.kurzlink.de/MC-Garagen | www.fertiggarageninfo.de | www.youtube.com/user/fertiggarageninfo/videos
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