Freitag, 22. Februar 2013

Mit Garagenrampe.de und wohl bedachtem Abstand zum Nachbarn die Garage bauen

Mit Garagenrampe.de und wohl bedachtem Abstand zum Nachbarn die Garage bauen 'Ein Grundstückseigentümer, der den mit einer Grunddienstbarkeit abgesicherten Überbau einer Nachbargarage auf seinem Grundstück dulden muss, ist nicht verpflichtet, dem Nachbarn zu gestatten, die über das Grundstück verlaufende Garagenzufahrt zu benutzen.' entschied der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 22. November 2012. Das Gerichtsurteil ist Gegenstand einer Pressemitteilung des OLG Hamm vom 22. Februar 2013. [1] Die versierten Mitarbeiter des Garagenherstellers www.Garagenrampe.de nutzen Ihre Erfahrung beim Beraten von Garagenkäufern, um auf potentielle Stolperfallen im Nachbarrecht hinzuweisen. Nicht immer gelingt es, vorhandenen Platz so gut auszunutzen, dass mögliche künftige Konflikte ausgeschlossen sind. Ist allein eine Grenzbebauung schon kritisch, so sind es Überbauten noch mehr, ganz gleich, wie sie zustandekamen und ob die Grunddienstbarkeit im Grundbuch abgesichert ist oder nicht. Die Bedürfnisse eines Nachbarn können sich ändern, die Person eines Nachbarn kann sich ändern oder es treten Umstände ein, die kein Mensch Jahre oder Jahrzehnte zuvor hätte bedenken können. Der Traum vom Nachbarn, dessen Grundstücksgrenze gerade noch ohne Fernglas zu erkennen ist, bleibt den meisten Eigentümern von Grund und Boden verwehrt. Meist besteht deutlicher ein Zwang, ein Grundstück innerhalb eines geschlossenen Bebauungsgebietes zu erwerben und oft entsteht der Wunsch, den begrenzten Platz so gut wie möglich zu nutzen.

Baurecht als Vorsichtsmaßnahme
Baurecht ist ein Versuch, alle Interessen unter einen Hut zu bringen. Dies ist um so schwieriger, je kleiner die benachbarten Grundstücke sind! und je näher eine Garage nahe der Grundstücksgrenze stehen soll. Das landesspezifische Baurecht für ein bestimmtes Grundstück spiegelt sich konkret im Bebauungsplan. Gelegentlich wird nicht nach Aktenlage entschieden, sondern Mitarbeiter der örtliche Baubehörde vergewissern sich bei einem Ortstermin über die Gegebenheiten und entscheiden erst dann, eine Baugenehmigung zu erteilen oder zu verweigern. Den meisten Bauherren gelingt es, in Vorgesprächen mit den Nachbarn und mit den Behörden eine Planung zu Papier zu bringen, die Bestand hat. Wichtig ist dann aber auch, eventuelle zentimetergenaue Vorgaben auch wirklich zentimetergenau einzuhalten. Ein Rückbau, weil um zehn Zentimeter geschummelt wurde, ist schmerzhaft teuer und kann auch ein Bußgeld nach sich ziehen. Wenn schon kostenträchtig die Gerichte angerufen werden, ist das Kind bereits in den Brunnen gefallen.

Garagenbau zum Werterhalt
Das Auto und das Autozubehör bleiben länger in gutem Zustand, wenn sie in einer gut belüfteten Fertiggarage von Garagenrampe untergebracht sind. Der Garagenhersteller aus Bad Salzuflen konzentriert sich bewußt auf Stahlfertiggaragen. Diese verfügen über ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und zählen zu den preiswertesten guten Lösungen im Garagenbau überhaupt. Zusammen mit der Garagenausstattung des europäischen Marktführers Hörmann aus Steinhagen sind diese Garagen die optimale Lösung für die meisten Bauherren und Investoren. Warum kann dies mit solch einer Bestimmtheit formuliert werden? Nur wenige Garagenbenutzer brauchen gleichzeitig eine Dachterrasse. Nur wenige Bauherren wollen in einen Hang hineinbauen und außerdem das Garagendach als Parkfläche im Freien nutzen. Zwecks einer gründlichen Beratung sind die Mitarbeiter von Garagenrampe über www.Garagenrampe.de oder 05222 36901 - 0 erreichbar.

Quellen: [1] www.olg-hamm.nrw.de/behoerde/presse/02_aktuelle_mitteilungen/index.php
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Exklusiv-Garagen
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66981 Münchweiler an der Rodalb
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E-Mail: Hans.Kolpak@Fertiggaragen.be
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Telefon: 06395 910 8010

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