GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Kontinuierlich steigende Zahlen im Luftverkehr lassen Flugzeugfonds und Flugzeugleasingfonds in den Augen vieler Anleger als sichere Kapitalanlage mit hohen Rendite erscheinen. Doch wie andere geschlossene Fonds sind auch Flugzeugfonds beträchtlichen Risiken ausgesetzt. Diese sind den Anlegern oft nicht bewusst. Auch in den Anlageberatungsgesprächen werden sie häufig nicht über die Risiken aufgeklärt, obwohl für die Anleger das Risiko des Totalverlusts besteht.
Die Prognosen für den Luftverkehr sind zwar positiv, doch es sind nur Prognosen, die schnell von der Realität überholt werden können. Gerade der Luftverkehr kann auf globale politische Entwicklungen sehr sensibel reagieren. Politische Krisen können schnell auch zu Problemen im Flugverkehr führen, wie u.a. die Terroranschläge vom 11. September 2001 gezeigt haben. Mittelbar ist davon auch die wirtschaftliche Entwicklung der Flugzeugfonds betroffen.
Wichtig für die Anleger ist es, die Funktionsweise der Flugzeugfonds bzw. Flugzeugleasingfonds zu kennen. Meistens werden sie als Operating Leasing Fonds aufgelegt, an dem sich der Anleger beteiligt. Dabei erwirbt die Fondsgesellschaft das Flugzeug und vermietet es an Fluggesellschaften. Allerdings beträgt die Laufzeit der Leasingverträge in der Regel nur zehn bis zwölf Jahre und ist damit meistens kürzer als die Laufzeit des Fonds. Da die Fondsgesellschaft Besitzer des Flugzeugs ist, muss sie auch für die restliche Zeit entweder einen Mieter oder einen Käufer finden. Das ist nicht ohne Risiko für die Wirtschaftli chkeit des Fonds.
Neben diesem Verkaufs- oder Verwertungsrisiko können auch Wechselkursschwankungen, staatliche Auflagen oder eine verspätete Auslieferung durch den Hersteller den Fonds belasten. Ist das Flugzeug nicht durchgehend vermietet, kommen zudem die Wartungs- oder Reparaturkosten auf die Fondsgesellschaft zu. Und ein Flugzeug, das am Boden steht, bringt keine Einnahmen.
Wurden die Anleger im Beratungsgespräch nicht umfassend über die Risiken aufgeklärt, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden. Zur Durchsetzung der Forderungen können sich Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.
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