Donnerstag, 24. Juli 2014

IVG Euroselect 14: Anleger werden offenbar zum Verkauf ihrer Anteile aufgefordert

IVG Euroselect 14: Anleger werden offenbar zum Verkauf ihrer Anteile aufgefordert GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Bürogebäude "The Gherkin" im Herzen Londons ist architektonisch sicher ein Traum. Für die rund 9000 deutschen Anleger des geschlossenen Immobilienfonds IVG Euroselect 14 wird es jedoch immer mehr zum Alptraum. Offenbar werden sie derzeit schriftlich aufgefordert, ihre Anteile zu verkaufen. Ansonsten drohe die Zwangsversteigerung. Das berichtet "Fonds professionell" online am 22.Juli 2014. Das Rundschreiben an die Anlieger liege vor. Bis zum 11. August sollen sich die Anleger demnach entscheiden, ob sie dem Verkauf zustimmen.

Wi e die Entscheidung auch ausfällt - den Anlegern drohen so oder so hohe Verluste. Als Ausweg bietet es sich an, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sich betroffene Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden.

Geschlossene Immobilienfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Dazu gehören Turbulenzen auf den Immobilienmärkten oder schwankende Mieteinnahmen bzw. Leerstände. Diese Faktoren können die Wirtschaftlichkeit eines Fonds maßgeblich beeinflussen. Beim IVG Euroselect 14 waren vor allem massive Wechselkursschwankungen für die finanzielle Schieflage verantwortlich. Denn zur Finanzierung wurde u.a. auch ein Kredit in Schweizer Franken aufgenommen. Als das Britische Pfund immer mehr an Wert gegenüber dem Schweizer Franken verlor, begannen die Probleme beim IVG Euroselect 14. Die Kreditverträge, insbesondere die "Loan-to-Value"-Klausel, wurde verletzt. Schließlich spielten die Banken nicht meh r mit und forderten die Rückzahlung der Kredite.

Über diese Risiken, zu denen auch das Totalverlust-Risiko gehört, hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung umfassend aufgeklärt werden müssen. Dies gilt auch für die Provisionen, die die Banken für die Vermittlung der Fonds-Anteile kassiert haben. Laut BGH müssen diese so genannten Kick-Backs offen gelegt werden, da sie massiven Einfluss auf die Kaufentscheidung haben können.

Schadensersatz kann auch aus Prospekthaftung entstanden sein, wenn die Angaben im Verkaufsprospekt beispielsweise unrealistisch waren und die prognostizierten Mieteinnahmen möglicherweise viel zu hoch waren.

http://www.grprainer.com/IVG-Immobilien-AG-Immobilienfonds.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
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