Mittwoch, 3. September 2014

Widerruf der Lebensversicherung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung

Widerruf der Lebensversicherung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Unvorhergesehene Ereignisse können die private Finanzplanung ordentlich durcheinander bringen. In so einer Situation kann die Kündigung der Lebensversicherung ein Ausweg sein. Allerdings ist der Rückkaufswert in der Regel sehr enttäuschend, so dass der Versicherungsnehmer ein dickes Verlustgeschäft macht. Ein Ausweg kann der Widerruf der Lebensversicherung sein. Dieser ist möglich, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerrufsmöglichkeiten belehrt wurde. Mit Urteil vom 7. Mai 2014 hat der Bundesgerichtshof den Widerruf von Le bensversicherungen deutlich erleichtert.

Der BGH entschied, dass eine Lebensversicherung auch Jahre nach Vertragsabschluss noch widerrufen kann, wenn es keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung gab. Das Urteil des BGH bezieht sich in erster Linie auf Lebensversicherungen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 31. Dezember 2008 (§ 5a Abs.1 VVG alte Fassung) abgeschlossen wurden. Die Verträge nach dem sogenannte "Policenmodell" besagten, dass spätestens ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie die Lebensversicherung nicht mehr widerrufen werden können. Der BGH folgte der Einschätzung des Europäischen Gerichtshofs, dass dies gegen europäisches Recht verstoße.

Für viele Versicherungsnehmer bedeutet dies, dass sie ihre Police auch heute noch widerrufen können, wenn sie nicht ordnungsgemäß über ihre Widerrufsmöglichkeiten informiert wurden. Bei einem erfolgreichen Widerruf wird die Lebensversicherung rückabgewickelt, d.h. der Versicherungsnehmer erh ält die gezahlten Prämien abzüglich einer gewissen Summe für den gewährten Versicherungsschutz zurück.

Nach der Verabschiedung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) kann der Widerruf noch interessanter geworden sein. Denn auch Altkunden müssen mit Einschnitten rechnen, da der Versicherer den Kundenanteil an den Bewertungsreserven kürzen oder streichen kann. Für die Versicherten kann das bedeuten, dass sie weniger als gedacht für ihre Altersvorsorge haben.

Lebensversicherungen können auch dann noch widerrufen werden, wenn sie bereits gekündigt wurden. Ein im Versicherungsrecht kompetenter Rechtsanwalt kann beurteilen, ob eine Police widerrufen werden kann.

http://www.grprainer.com/Rueckabwicklung-von-Lebensversicherungen-und-Rentenversicherungen.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

Pressekontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

E-Mail: presse@grprainer.com
Homepage: http://www.grprainer.com
Telefon: 0221-2722750

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.