Donnerstag, 20. Februar 2014

Fairvesta Immobilienfonds: Möglichkeiten der Anleger

Fairvesta Immobilienfonds: Möglichkeiten der Anleger GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Fairvesta Unternehmensgruppe bezeichnet sich selbst als führender Anbieter von geschlossenen Immobilienfonds in Deutschland. Rund 13.000 Anleger sollen nach Unternehmensangaben in die Fonds investiert haben. Wesentliches Merkmal des Geschäftsmodells von Fairvesta ist dabei, Immobilien günstig zu kaufen und nach kurzer Haltedauer zu wesentlich besseren Preisen wieder zu verkaufen. So sollen die Gewinne und hohen Renditen für die Anleger erwirtschaftet werden.

In Wirtschaftsmedien wie der Wirtschaftswoche oder Finanztest häufte sich allerd ings die Kritik an dem Geschäftsmodell. Fraglich sei u.a. ob die Immobilien richtig bewertet und in der Folge die prospektierten Renditeerwartungen nicht zu optimistisch seien. Auch die kurze Haltedauer der Immobilien als wesentlicher Bestandteil des Geschäfts sei nach einem Bericht der Wirtschaftswoche online vom 12. Dezember 2013 nicht unbedingt gegeben. Aufgrund der Vorwürfe in den Medien hatte Fairvesta selbst Analysen in Auftrag gegeben. Das Darmstädter Finanzanalysehaus Dextro Group kam dabei offenbar zu dem Ergebnis, dass die Prospektprognosen zum Teil deutlich verfehlt würden. Andere Analysen stellen Fairvesta ein deutlich besseres Zeugnis aus.

Anleger in Fairvesta-Immobilienfonds, die von dem Verlauf ihrer Kapitalanlage enttäuscht sind, sind nicht schutzlos gestellt. Sie können möglicherweise Schadensersatzansprüche geltend machen. Dazu sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann prüfen, ob Schad ensersatzansprüche geltend gemacht werden können. Diese können aus verschiedenen Gründen entstanden sein.

Geschlossene Immobilienfonds sind einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt. Beispielhaft seien hier nur Leerstände, sinkende Mieteinnahmen oder schwankende Marktpreise genannt. Über diese Risiken hätten die Anleger im Beratungsgespräch umfassend aufgeklärt werden müssen. Ist dies nicht geschehen, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.

Außerdem muss der Verkaufsprospekt auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben überprüft werden. Waren etwa die prospektierten Renditen bewusst zu hoch angesetzt, um sie für die Anleger interessanter zu machen? Liegen Prospektfehler vor, kann auf Schadensersatz bzw. Rückabwicklung des Geschäfts geklagt werden.

http://www.grprainer.com/Fairvesta.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
M Rainer
Hohenzollernring 21-23

50672 Köln
Deutschland

E-Mail: presse@grprainer.com
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Telefon: 0221-2722750

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